AOK-Rabattverträge

Ratiopharm schießt gegen AOK-Verträge

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Die neuen AOK-Rabattverträge sorgen bereits in der ersten Woche für Verwirrung bei den Apothekern. Grund ist eine Bekanntmachung des Generikaerherstellers Ratiopharm, nach der sieben Ratiopharm-Produkte nicht durch ein Rabattarzneimittel auszutauschen seien. Der Ulmer Konzern, der bei der aktuellen Rabattrunde der AOK leer ausgegangen ist, sieht die Bedingungen für die Substitution bei den Produkten nicht erfüllt.

Die AOK-Alternativen zu den Ratiopharm-Medikamenten Torasemid, Ramipril, Lisinopril, Gabapentin und Captopril/Hydrocholothiazid weisen dem Hersteller zufolge nicht das gleiche Indikationsspektrum auf. Bei Bisoprolol und Omeprazol hat Ratiopharm zudem Unterschiede in den Wirkstärken und Packungsgrößen identifiziert.

Verordnet der Arzt ein Arzneimittel unter seinem Produktnamen, darf es der Apotheker laut Rahmenvertrag nur gegen ein Rabattarzneimittel austauschen, wenn dieses in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbereich zugelassen ist.

Die AOK wertet die Veröffentlichung des Herstellers als gezielte Verunsicherung. Nach Angaben eines Sprechers werden die Vorwürfe derzeit pharmazeutisch und juristisch geprüft. In der kommenden Woche will sich die Kasse äußern, um Klarheit zu schaffen.

Bei Omeprazol sieht allerdings auch die Kasse die rechtliche Lage eindeutig. „Wenn ein Produkt mit 30 Stück verordnet ist, darf nicht substituiert werden“, so der Sprecher. Denn Bestandteil des AOK Vertrags sind lediglich die Produkte mit 15, 28, 56 und 98 Omeprazol-Kapseln von der Firma KSK. Stehe allerdings die Normgröße N1, N2 oder N3 auf dem Rezept, müsse der Apotheker austauschen. Das Zünglein an der Waage sind damit die Mediziner. Die Kasse setzt eigenen Angaben darauf, dass KSK aus eigenem Interesse die Ärzte entsprechend informiert.

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