Neues Übermittlungsverfahren

Nebenwirkungen künftig online melden

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Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAWs) können Apotheker und Ärzte ab sofort auch über das Internet an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden. Das Online-Erfassungssystem für Verdachtsfälle von UAWs ist seit heute freigeschaltet. Bislang mussten die Berichte per Brief oder Fax an die Zulassungsbehörden übermittelt werden.

Wer das Online-System nutzen möchte, benötigt dafür kein zusätzliches Programm. Der Weg führt direkt über die Internetseiten der Institute. Für seine eigene Dokumentation kann der Nutzer nach erfolgreichem Versand die Meldung lokal speichern. Die Übertragung der Fallmeldung erfolgt nach Angaben der Behörden über eine gesicherte Verbindung, die ausschließlich das PEI und das BfArM als Empfänger zulässt.

Das Verfahren soll laut BfArm einen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit leisten. „Das neue System ist für die Anwender weniger aufwändig, da Ausdruck, Unterschrift sowie Versand per Fax oder Brief entfallen“, sagte Professor Dr. Johannes Löwer, Leiter beider Institute. Er hoffe, dass die Neuerung die Meldebereitschaft bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe weiter erhöhe, sagte Löwer.

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