Kasse entschuldigt sich

Massen-Retax: Spektrum K macht Rückzieher

, Uhr aktualisiert am 07.01.2026 14:40 Uhr
Berlin -

Die Retaxwelle kurz vor Weihnachten wegen angeblich fehlender Chargenübermittlung hat in zahlreichen Apotheken für Empörung gesorgt. Tausende Euro wurden über Spektrum K zurückgefordert. Jetzt widerruft der Krankenkassen-Dienstleister die Retaxierungen. Das sind die Gründe.

Seit dem 19. Dezember wurden Spektrum K zufolge Retaxierungsschreiben wegen nicht vorliegender Chargenbezeichnung an mehrere Apotheken verschickt. Allein dem Apothekerverband Rheinland-Pfalz (LAV) sind mindestens rund 50 Fälle bekannt. Immer ging es um Hochpreiser und dementsprechend hohe Summen. Teilweise waren die Forderungen fünfstellig. „Das war für viele ein Schlag ins Genick“, sagt LAV-Geschäftsführer Peter Schreiber. Ihnen sei Weihnachten und die Feiertage ordentlich vermasselt worden.

Hinter den Forderungen stand die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Als Korrekturgrund wurde in allen Fällen angegeben, dass die „versichertenbezogene Charge fehlt“. Immer waren Hochpreiser verschrieben worden. Grundsätzlich ist die Übermittlung der Chargenbezeichnung bei elektronisch verordneten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist Pflicht. Auf Nachfrage der Inhaberinnen und Inhaber beim Rechenzentrum und bei Warenwirtschaftsanbietern hieß es, alle Daten seien ordnungsgemäß übermittelt worden.

Technischer Fehler bei Spektrum K

Jetzt gibt es eine Kehrtwende: Spektrum K verweist auf interne Probleme: „Aufgrund eines technischen Fehlers bei der Verarbeitung der Daten sind die Retaxierungen jedoch fehlerhaft und daher nicht gültig“, teilte der Dienstleister dem Verband mit. „Die jeweiligen Retaxierungen aus den benannten Gründen betrafen hauptsächlich den Monat Februar 2025. Eine detaillierte Prüfung aller Fälle findet derzeit statt.“

Bis zur Klärung würden keine weiteren Retaxierungen zu diesem Sachverhalt vorgenommen. „Wir werden darüber hinaus die betroffenen Apotheken postalisch informieren, dass die ausgesprochenen Retaxierungen als nichtig betrachtet werden können.“ Für den Fall, dass aus Überschneidungsgründen aktuell noch Retaxierungsschreiben wegen nicht vorliegender Chargenbezeichnung bei den Apotheken eintreffen sollten, gelte für die jeweiligen Apotheken, dass sie nichts weiter unternehmen müssten und die Schreiben ignorieren könnten.

Entschuldigung für Apotheken

Am Ende bittet das „Team Abrechnungsmanagement“ die Apotheken noch um Nachsicht: „Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung. Bei Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung“, heißt es. Schreiber verweist trotzdem auf die große Belastung, die diese Retaxwelle bei den Inhaberinnen und Inhabern gerade in der eigentlich ruhigen Jahreszeit ausgelöst habe. Plötzliche Belastungen von mehreren tausend Euro hätten mitunter Existenzängste ausgelöst, betont er.

Auch die Kasse spricht von „fehlerhaften Retaxierungen“. Es sei umgehend Kontakt zum Dienstleister aufgenommen worden, um den Sachverhalt gemeinsam aufzuklären, sagt ein SVLFG-Sprecher. „Eine Information der betroffenen Rechenzentren und Apothekerverbände ist durch Spektrum K bereits erfolgt. Heute werden zudem alle betroffenen Apotheken schriftlich informiert.“ Alle Retaxierungen, die wegen des technischen Fehlers entstanden seien, würden aktiv zurückgenommen. „Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten sehr und bitten alle Betroffenen um Entschuldigung.“

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