Apothekenhonorar

Kassenabschlag wird erst 2012 entschieden

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Die Apotheken werden wohl noch lange warten müssen, bis endgültig feststeht, welcher Kassenabschlag für das Jahr 2009 gilt: Der Rechtsstreit um die Entscheidung der Schiedsstelle liegt jetzt in zweiter Instanz beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG). Doch einen Termin im Berufungsverfahren wird es in diesem Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr geben, heißt es beim Gericht. Wegen der vielen anhängigen Verfahren beim LSG wird vielleicht sogar erst 2013 verhandelt und entschieden. Danach könnten beide Seiten sogar noch vor das Bundessozialgericht (BSG) ziehen.

Die Apotheker müssen sich bei Gericht hinten anstellen - beim LSG liegen noch Fälle aus dem Jahr 2009. Zwar geht es auch beim Kassenabschlag um diesen Zeitraum, formal ist das Verfahren aber aus 2011. Das Sozialgericht Berlin hatte sein Urteil am 3. Mai verkündet. In erster Instanz haben die Krankenkassen gewonnen: Das Gericht ordnete eine Aufhebung des Schiedsspruchs an und verlangt ein neues Schiedsverfahren. Die Schiedsstelle ist gegen die Entscheidung in Berufung gegangen.

Das Sozialgericht hatte auch den direkten Gang vor das BSG eröffnet, die sogenannte Sprungrevision. Aber die Schiedsstelle wollte nicht auf einen weiteren Sachvortrag vor dem LSG verzichten. Zudem können die Apotheker mit größerer Hoffnung in das Berufungsverfahren gehen: Im Eilverfahren um den Abschlag hatte das LSG die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und den Schiedsspruch bestätigt. Als Konsequenz hatten die Potsdamer Richter im Mai 2010 die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs angeordnet.

Damit mussten die Kassen vorübergehend die zu viel bezahlten Abschläge für das Jahr 2009 zurückzahlen - insgesamt rund 320 Millionen Euro. Bei allem Ärger über das lange Verfahren um den Abschlag, bleibt für die Apotheker der Trost, dass sie das Geld zumindest selbst anlegen können. Nur ausgeben sollten sie es bis zu einer endgültigen Entscheidung besser nicht, raten die Apothekerverbände.

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