Chefvertretung

Honorar-Apothekerin zieht vor OLG

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Der Streit, ob Freiberufler weiterhin Apothekervertretungen übernehmen dürfen, geht möglicherweise in die nächste Runde. Eine Apothekerin aus Seefeld am Ammersee, die bei Urlaub oder Krankheit des Inhabers auf selbstständiger Basis einspringt, hat Berufung beim Oberlandesgericht München (OLG) beantragt. Zuvor hatte das Berufsgericht München der Bayerischen Landesapothekerkammer Recht gegeben, die auf eine Festanstellung für Vertretungsapotheker pocht.

Die Richter befürchteten, dass das Weisungsrecht des Inhabers nicht durchgesetzt werden könne, wenn dessen Vertretung nur freiberuflich tätig sei. Während bei Arztpraxen eine Vertretung auf Honorarbasis erlaubt sei, handle es sich bei der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke um ein „höchstpersönliches Rechtsgut“, hieß es weiter.

Noch hat das OLG nicht entschieden, ob es die Berufung annehmen wird.

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