Rx-Boni

Gericht verbietet Bonustaler von 1,50 Euro

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Aus Sicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) sind Rx-Boni in Höhe von 1,50 Euro pro Arzneimittel unzulässig. Das Gericht gab in einem Eilverfahren der Apothekerkammer Niedersachsen Recht, die das Bonus-Modell der Versandapotheke Apotal verbieten wollte. Auch die Sanicare-Tochter Aliva darf ihre Gutscheine über 3 Euro pro Rezept künftig nicht mehr gewähren. Die Entscheidungen im Eilverfahren sind nicht mehr anfechtbar, die Verfahren können aber in der Hauptsache fortgeführt werden.

Die Richter am OVG beziehen sich auf die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. September 2010. Deutschlands oberste Zivilrichter hatten damals in mehreren Verfahren entschieden, dass ein Rx-Boni von 5 Euro unzulässig ist, Gutscheine im Wert von einem Euro dagegen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht unter eine Bagatellschwelle fallen. In der Folge hatten mehrere Apotheken ihre Kunden mit Boni gelockt, die preislich zwischen diesen Werten liegen.

Das OVG sieht die Bagatellgrenze schon bei Boni über 1,50 Euro pro Arzneimittel oder 3 Euro pro Rezept als überschritten an. Die Richter stellten außerdem klar, dass Barrabatte nach dem Heilmittelwerberecht ausnahmslos untersagt sind.

Gutscheine, die von Apotheken als „geringwertige Kleinigkeiten“ gewährt würden, seien dagegen zulässig. In einem dritten Eilverfahren erlaubte das OVG daher einer niedergelassenen Apotheke ihr Bonusmodell. Die Taler hatten aus Sicht der Richter einen Gegenwert von rund 50 Cent. Hier hätte die Kammer laut Beschluss im konkreten Fall nicht eingreifen dürfen.

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