Altmedikamente

Entsorgung scheitert an Finanzierung

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Auch im kommenden Jahr wird es vorerst keine flächendeckende Lösung für die Entsorgung alter Medikamente geben. Die Verhandlungen zwischen der ABDA und den Pharmaverbänden sind an der Finanzierung gescheitert: Während die Apotheker die Hersteller in der Pflicht sehen, fordern diese eine Beteiligung der Apotheken. Gelöst werden könnte der Konflikt politisch.

Seitdem Ende Mai das von den Herstellern finanzierte und damit für die Apotheken kostenlose Abholsystem „Remedica“ eingestellt worden war, hatte die ABDA mit dem Recycling-Anbieter VfW sowie dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), dem Deutschen Generikaverband, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) sowie Pro Generika über eine Fortführung des für die Apotheken kostenfreien Systems und mögliche Alternativen verhandelt.

Ein Konsens kam nicht zustande. Kurz vor Weihnachten erklärte die ABDA die Gespräche „nach einer zunächst konstruktiven Mitarbeit“ für gescheitert: Außer dem BAH und dem Generikaverband hätten es die Verbände der pharmazeutischen Industrie abgelehnt, eine flächendeckende Rücknahmelösung zu finanzieren, hieß es.

Es geht um einen Millionenbetrag: Bei 200 Euro pro Jahr und Apotheke - so die Kalkulation von VfW - ergeben sich Gesamtkosten von vier Millionen Euro, die bereitgestellt werden müssten. Bei der ABDA pocht man auf die Produktverantwortung der Firmen: „Der Betrag muss von den Herstellern der Packungen übernommen werden“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Die Apotheken sammeln die Altmedikamente und bereiten damit den Weg für die Entsorgung. Hier wird bereits ein erheblicher Aufwand betrieben.“

Doch die sehen die Sache anders. Auch die Apotheker müssten sich an den Kosten beteiligen, teilten die Verbände auf Nachfrage mit. Beim BAH sieht man die Entsorgung auch als Möglichkeit der Kundenbindung und entsprechend die Apotheken in der Pflicht. Man sei aber bereit, sich an den Kosten zu beteiligen.

Einhellig sind die Pharmaverbände der Meinung, dass die zwischenzeitlich eingerichteten lokalen Modelle vorerst funktionieren und dass eine deutschlandweite Regelung kartellrechtlich problematisch sei. Beim BPI zweifelt man sogar am eigenen Verhandlungsmandat; laut Pro Generika gibt es kein ausgereiftes Konzept, über das überhaupt verhandelt werden könnte.

Die Vorsicht der Herstellerverbände ist verständlich: Denn selbst wenn die Verteilung geklärt wäre, könnte die Berechnungsgrundlage zum Problem werden. Neben Packungspreis und -größe könnten auch Umsatz und Absatz als Bezugsgröße herangezogen werden. Bei einer Abrechnung nach Stückzahl müssten jedoch die Generikahersteller die Hauptlast tragen; bei einer Erhebung nach Preis würden die forschenden Unternehmen schlechter abschneiden.

Angesichts der verhärteten Fronten scheint also der Gesetzgeber gefragt, eine Lösung zu finden. Einer EU-Richtlinie zufolge sind die Mitgliedstaaten ohnehin verpflichtet, „geeignete Sammelsysteme für nicht verwendete oder abgelaufene Arzneimittel“ einzurichten. Bei der ABDA erwägt man offenbar, eine entsprechende Regelung einzufordern. Solange müssen die Apotheken die Verantwortung übernehmen.

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