adhoc24

BKK gegen Botendiensthonorar / Neue Corona-Maßnahmen / Anklage gegen Apotheker

, Uhr
Berlin -

Im Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) wird ein Botendiensthonorar von 2,50 Euro festgesetzt, welches für den BKK-Dachverband zu hoch ist. Mit steigenden Zahlen der Corona-Neuinfektionen werden neue Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat das VOASG durchgewinkt. Und gegen einen Apotheker in Schwaben wurde nun Anklage erhoben. Diese und weitere wichtige Meldungen des Tages bei adhoc24.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
ApoRetro – Der satirische Wochenrückblick
Willkommen in der Durchschnittsapotheke
Milchsäurebakterien
Übergangsfrist für Vagiflor
Arzneimittelverschreibungsverordnung
Telefon und Anschrift immer Pflicht

APOTHEKE ADHOC Debatte