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BKK gegen Botendiensthonorar / Neue Corona-Maßnahmen / Anklage gegen Apotheker

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Berlin -

Im Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) wird ein Botendiensthonorar von 2,50 Euro festgesetzt, welches für den BKK-Dachverband zu hoch ist. Mit steigenden Zahlen der Corona-Neuinfektionen werden neue Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat das VOASG durchgewinkt. Und gegen einen Apotheker in Schwaben wurde nun Anklage erhoben. Diese und weitere wichtige Meldungen des Tages bei adhoc24.

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