Patentrechtsstreit

Apotheken im Nebivolol-Dilemma

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Im Patentstreit um den Wirkstoff Nebivolol stecken Apotheker in einem Dilemma: Geben sie ein Generikum ab, könnten sie die Patentrechte der Berlin Chemie AG verletzen. Sollte der Hersteller den laufenden Rechtsstreit vor dem Bundespatentgericht gewinnen, könnte er die Apotheker in Haftung nehmen und Schadensersatzansprüche stellen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen vorsätzlicher Patentverletzung. Geben die Apotheker jedoch kein Generikum ab, müssen sie unter Umständen mit Retaxierungen seitens der Kassen rechnen.

In dieser Zwickmühle werden die Apotheker größtenteils alleine gelassen. Großhändler liefern zwar die Generikavarianten nicht mehr aus, die betroffenen Hersteller vertreiben ihre Nebivolol-Präparate aber nach wie vor im Direktvertrieb. Der deutsche Apothekerverband (DAV) und die Landesapothekerverbände können ihren Mitgliedern keine konkreten Ratschläge geben. In einem Rundfax schreibt der DAV: „Die Apothekerverbände und die Apotheken sind nicht in der Lage zu bewerten, ob die Berlin Chemie AG das Patent zu Recht in Anspruch nimmt.“ Wegen des Haftungsrisikos könne der Verband derzeit keine weitergehende Empfehlung abgeben, heißt es weiter. Allerdings führe der DAV Gespräche mit dem Gesundheitsministerium und den Krankenkassen, um eine Lösung zu finden, und werde die Mitglieder über Ergebnisse umgehend informieren.

Berlin Chemie vertreibt den Wirkstoff derzeit unter dem Namen Nebilet. Der Konzern wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Laut DAV könnte der Prozess noch mehrere Jahre andauern. Berlin Chemie habe bislang in Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz gegenüber einzelnen Generikaherstellern verloren.

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