ApoRetrO – der satirische Wochenrückblick

Lex Noventi: Lauterbach erlaubt Doppelabrechnung

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Berlin -

Für unkonventionelle Lösungen ist Gesundheitsminister Lauterbach bekannt. Kein Fiebersaft da? Kein Problem: Machen wir ihn teurer. Kein Festbetrag = kein Engpass. Auch für das Noventi-Desaster hat der Minister ein Rezept: Mehr Rezepte.

Als Minister Lauterbach bei APOTHEKE ADHOC über die Schwierigkeiten beim Apothekendienstleister Noventi liest, analysiert er sofort messerscharf: Ohne Rechenzentrum bekommen auch die Apotheken Probleme und dann die Patient:innen. Nach den Lieferengpässen bei Arzneimitteln darf das auf keinen Fall passieren.

Also reist der Minister nach München und lässt sich die Abrechnung vor Ort zeigen. Er ist fasziniert von der Technik und genauso von den Menschen, die einspringen, wenn der Scanner nicht weiter weiß. Wenn die Noventi von der Rezeptabrechnung lebt – jedenfalls teilweise erscheint es dem Minister so – braucht sie doch eigentlich nur mehr Rezepte, denkt Lauterbach laut nach. „Ich könnte die Ärzte anordnen, mehr zu verordnen, aber das machen die Kollegen bestimmt wieder nicht.“

Und während er grübelnd am Scanner steht, durch den in unvorstellbarer Geschwindigkeit die Rezepte rattern, kommt ihm die geniale Idee. Er nimmt einen Packen rosa Zettel vom Ende der Scannerstraße und legt sie auf den Stapel am Start und lächelt schelmisch.

Die wenig später erlassene BMG-Verordnung wird vorsehen, dass Noventi AUSNAHMSWEISE die Rezepte EINER ABRECHNUNG doppelt mit den Krankenkassen abrechnen darf. Damit es nicht zu ungewollten Mitnahmeeffekten im Markt kommt, hat der Minister einen wettbewerblichen Stolperdraht eingezogen: Mindestens ein Tennisturnier muss ein Rechenzentrum gehabt haben, um zur Doppelabrechnung berechtigt zu sein, heißt es in Ziffer 2. Tischtennis würde AUSNAHMSWEISE auch gehen.

So oder so ähnlich würde sich die Erklärung vermutlich anhören:

 

Wechseln wir hart in die harte Realität – und die ist alles andere als lustig: Bis zu 460 Mitarbeiter:innen muss Noventi im Zuge der Sanierung entlassen. Endlich will sich der Dienstleister auch von drei Softwarelinien trennen. Ob das alles ausreicht, um das Unternehmen zu stabilisieren, werden die nächsten Monate zeigen. Ohne die direkte Hilfe der Apotheker:innen und ihrer Verbände wäre es anscheinend nicht gegangen. Ausführlicher haben wir den Fall Noventi in unserem Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN besprochen.

Die Woche ging schon turbulent los. Um der Lieferengpässe endlich Herr zu werden, hat der GKV-Spitzenverband auf Lauterbachs Geheiß die Festbeträge für 180 Kinderarzneimittel ausgesetzt. Aber erst ab Februar und auf drei Monate befristet. Um die Umsetzung darf sich ABDATA kümmern. Die Hersteller sind skeptisch und befürchten, mit einem Preissprung bei Fiebersäften ineine Falle zu laufen.

Angesichts dieser sehr akuten Probleme ist die Debatte um das E-Rezept einigermaßen verstummt. Die Zahlen aus dem TI-Dashboard regen auch keine regere Debatte an. Und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt schonmal klar, dass auch nach der geplanten Einführung des eGK-Verfahren nichts überstürzt werden soll. Das wäre schlecht für die Versender, deren Aktienkurse sich an die letzte Hoffnung klammern.

Aber es gibt Unterschiede: Shop Apotheke hat im vergangenen Jahr richtig zugelegt und 1,4 Millionen Neukund:innen gewonnen. Da es beim größten Konkurrenten DocMorris deutlich schlechter lief, könnte es sich sogar um „Wechselwähler“ handeln.

Wenn Apotheken vor Ort Großversender spielen wollen, machen sie das zuweilen über Amazon. Aber es gibt Zweifel an der Rechtskonformität. Denn wenn Amazon weiß, wer welche OTC-Arzneimittel bestellt, dann könnten das schon Gesundheitsdaten sein, die unter dem Schutzschirm der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen. Mit dieser kniffligen Frage soll sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) will dabei gleich mit klären lassen, ob sich Apotheken wegen DSGVO-Verstößen gegenseitig abmahnen dürfen. Hurra! Endlich mal wieder nach Luxemburg!

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