Maßnahme gegen Lieferengpässe

Festbetragspause: Hersteller haben Zweifel

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Berlin -

Ab Februar sollen für 180 PZN keine Festbeträge mehr gelten – vorübergehend für drei Monate. Während sich der GKV-Spitzenverband eine spitze Bemerkung gegenüber den Herstellern nicht verkneifen konnte, bleiben die Pharmaverbände skeptisch.

„Eine Aussetzung der Festbeträge für Kinderarzneimittel, wie sie der GKV-Spitzenverband offensichtlich plant, ist eine Geste – aber sie wird das Problem der Engpässe kurzfristig nicht lösen“, so Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika. „Denn: Woher sollen die Fiebersäfte plötzlich kommen? Unsere Unternehmen produzieren derzeit rund um die Uhr. Es gibt keine Ware, die kurzfristig auf den Markt kommen könnten, nur weil sich der Preis für drei Monate erhöht. Kurzfristig ist für die letzten verbliebenen Hersteller keine Mehrproduktion möglich, so dass innerhalb weniger Monate keine Entspannung der Lage eintreten kann.“

Deshalb reicht aus seiner Sic ht ein Aussetzen der Festbeträge nicht aus – schon gar nicht für ein paar Wochen. „Wir brauchen langfristige Anreize für Unternehmen. Sie werden sich erst wieder an der Produktion von Kinderarzneimitteln beteiligen, wenn sie auch perspektivisch mit auskömmlichen Preisen rechnen können. “

Außerdem müsse klar sein: Die Lage könne sich nur verbessern, wenn Preiserhöhungen auch bei den Unternehmen ankämen. „Und das tun sie nur, wenn auch andere, rein auf Kostensenkung abzielende Regelungen wie Rabattverträge, Preismoratorium oder 4-G-Regel, ausgesetzt werden. Ansonsten werden die höhere Preise von den anderen Kostensparinstrumenten direkt wieder aufgefressen. All das muss das vom Gesundheitsministerium angekündigte Gesetz berücksichtigen, sonst kann sich die Besorgnis erregende Situation bei Kinderarzneimitteln nicht entspannen.“

Schnellschuss hilft nicht

Ähnlich sieht es Dr. Hans-Georg Feldmeier, Vorsitzender des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI): „Ob die Aussetzung der Festbeträge für bestimmte Arzneimittel der Kinderversorgung kurzfristig tatsächlich zu einer besseren Verfügbarkeit von Produkten auf dem deutschen Markt führt, bleibt abzuwarten. Ein gesetzlicher Rahmen dazu ist uns nicht bekannt. Fest steht: Systeme, die über lange Zeit kaputtgespart wurden, können nicht per Schnellschuss geheilt werden.“

Bekanntermaßen habe man seit Jahren auf die prekäre, von Kostendruck geprägte Situation bei patentfreien Arzneimitteln hingewiesen und effektive Erleichterungen – insbesondere im Festbetragssystem – gefordert. „Es ist bedauerlich, dass sich die Versorgungslage erst so ernsthaft zuspitzen musste, bis Maßnahmen ergriffen werden. Und diese dürfen auch nicht auf den Bereich der Arzneimittelversorgung bei Kindern beschränkt bleiben.“

Auch der Bundesverband der Arzneimittel-Herdsteller weist seit Jahren immer wieder darauf hin, dass Reformen beim Festbetragssystem nötig seien. „Insbesondere der Kellertreppeneffekt hat dazu geführt, dass der GKV-Spitzenverband die Festbeträge in den vergangenen Jahren immer weiter abgesenkt hat; mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung (Lieferengpässe). Dass der GKV-Spitzenverband nun zahlreiche Festbetragsgruppen aussetzt, zeigt, wie reformbedürftig das ganze System ist.“

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