Dezentrales Impfen

Abda fordert Vergütung pro Dosis

, Uhr
Berlin -

In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) fordert die Abda eine Vergütung pro Impfdosis – nicht pro Vial. Auch für die Weitergabe des benötigten Impfzubehörs fordert sie eine Erstattungsregelung. Zur Höhe der jeweiligen Vergütung äußert sich die Abda nicht. 

„Wir erachten es als sachgerecht, für den Vergütungsanspruch der Apotheken – ähnlich wie bei den Grippeimpfstoffen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV – auf die Impfdosis und nicht auf die jeweilige Durchstechflasche abzustellen“ so die Forderung der Abda zum Vergütungsmodell der dezentralen Impfung. Bislang ist kein Corona-Impfstoff, anders als bei den Grippevakzinen, als Fertigspritze verfügbar. Somit müssen die Ärzte eine Auseinzelung vornehmen. Hierfür benötigen die Praxen zusätzliches Material wie Spritzen, Kanülen und gegebenenfalls isotonische Kochsalzlösung.

Auch für dieses Impfzubehör fordert die Abda eine Vergütung: „Aus unserer Sicht bedarf es zusätzlich einer Regelung für die Erstattung der Kosten des Impfzubehörs und auch hier einer Vergütung für die Leistungen der Apotheken bei der Beschaffung Lieferung und Abrechnung. Auf eine eventuell vorhandene Prüfpflicht des vom Großhandel mitgelieferten Zubehörs und dem daraus eventuell erhöhten Aufwand geht die Abda nicht ein. Des Weiteren bittet sie um Klarstellung beim Begriff „Umsatzsteuer“. Die Vergütung soll analog zu den Regelungen in der Arzneimittelpreisverorndung (AMPreisV) „zuzüglich Umsatzsteuer“ und nicht wie bislang vorgesehen „einschließlich Umsatzsteuer“ erfolgen.

Um Fehler bei der Belieferung zu vermeiden, fordert die Abda eine Konkretisierung des Begriffes „Arztpraxis“. Zwar sollen zu Beginn ausschließlich Hausärzte Impfdosen bestellen, doch diese Regelung sei im Referentenentwurf nicht festgehalten. „Dies ist von besonderer Bedeutung dafür, dass Apotheken beurteilen können, wann und in welchem Umfang sie berechtigt sind, die bei ihnen eingehenden ärztlichen Verschreibungen zu beliefern.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
28 Kategorien mit Überschneidungen
Produktchaos bei dm-med
Mehr aus Ressort
Nacht- und Notdienstfonds
Q3: 535 Euro pro Notdienst
Bis zu 20.000 Euro Schaden
Mit Erpresserbrief: Apotheke gehackt

APOTHEKE ADHOC Debatte