Apothekenhonorar

Kassenabschlag nicht ohne Rahmenvertrag

Uhr
Berlin -

Damit die Einigung zum Abschlag auch rechtlich in Kraft tritt, muss sie in den Rahmenvertrag aufgenommen werden.

Seit einer Woche gilt der neue Kassenabschlag 1,85 Euro. Formell beruhte die Abrechnungen zunächst nur auf der mündlichen Abmachung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband. Jetzt ist der Deal dem Vernehmen nach zu Papier gebracht. Abgesichert ist der neue Abschlag aber erst, wenn er in den Rahmenvertrag aufgenommen wurde. Und der liegt seit Wochen ohne Unterschrift bei den Kassen.