Ein unabgestimmter Entwurf des Versorgungsgesetzes liegt jetzt vor. Die Themen: Nullretax, Kassenabschlag und Apotheken-Verträge.
Nach Wochen des Wartens liegt ein erster, noch unabgestimmter Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes vor. Für die Apotheker von besonderer Relevanz ist Paragraph 51: Dort wird geregelt, dass Apotheker und Kassen sich im Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung einigen sollen, in welchen Fällen Kassen keine Nullretaxationen mehr vornehmen dürfen. Außerdem werden der Kassenabschlag auf 1,77 Euro festgeschrieben und IV-Verträge für Apotheken geöffnet.
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