Sterilrezepturen

Pfusch-Apotheke: Patienten sollen exhumiert werden

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Berlin -

Die Staatsanwaltschaft Essen lässt nichts unversucht, um dem Apotheker Peter S. nachzuweisen, dass er Zyto-Rezepturen gestreckt hat. Von zehn Patienten wurden Blutproben genommen, anhand derer die Konzentration der verabreichten Infusionslösungen bestimmt werden soll. Außerdem wird erwogen, verstorbene Patienten zu exhumieren.

S. soll in mindestens 40.000 Fällen Infusionen zur Krebsimmuntherapie abweichend von den individuellen ärztlichen Verordnungen zu gering dosiert haben. Mehrere Wochen lang wurde ermittelt, ein Abgleich von Abrechnungen und Lieferscheinen ergab Diskrepanzen. Am 29. November wurden die Geschäfts- und Privaträume durchsucht. Seitdem sitzt S. in U-Haft und schweigt.

Verurteilt werden kann der Apotheker aber nur, wenn ihm tatsächlich im konkreten Einzelfall nachgewiesen wird, dass er bei Infusionslösungen falsche Wirkstoffmengen eingesetzt hat und dass dadurch Patienten zu Schaden gekommen sind.

Gemeinsam mit den behandelnden Ärzten hat die Staatsanwaltschaft zehn Patienten ausfindig gemacht, die noch kurz vor der Verhaftung mit Infusionslösungen aus der Apotheke behandelt wurden und die nach dem Abbruch noch keine neue Therapie erhalten haben. Um der Weiterbehandlung nicht im Weg zu stehen, wurden im Dezember vorsorglich Blutproben entnommen und zur Beweissicherung eingelagert. „Wir erhoffen uns, anhand der Blutproben den Nachweis führen zu können, was wirklich in den Infusionslösungen enthalten war“, sagt Oberstaatsanwältin Anette Milk.

In Essen wird sogar erwogen, kürzlich verstorbene Patienten zu exhumieren, die mit Präparaten aus der Apotheke behandelt wurden. Ein Onkologe, der die Staatsanwaltschaft berät, sieht laut Milk vor allem bei Rituximab die Chance, so den Einsatz gestreckter Lösungen nachweisen zu können. Allerdings ist noch nicht entschieden, ob diese Maßnahme tatsächlich durchgeführt wird. Infrage kämen nur Patienten, die kürzlich verstorben seien und zwei bestimmte Tumorarten mit bestimmtem Krankheits- und Behandlungsverlauf gehabt hätten.

„Wir können nicht mit Sicherheit sagen, dass wir etwas finden werden“, so Milk. Der kausale Nachweis sei schwierig. „Aber wir bemühen uns und lassen in der Beweisführung nichts unversucht.“

Der 46-jährige Apotheker war auch Vertragspartner der Krankenkassen. S. hatte bei der Ausschreibung der Knappschaft Bahn-See (KBS) zwei Lose geholt; außerdem war er beim gemeinsamen Vertrag von GWQ und DAK dabei, der in der vergangenen Woche gestartet ist. Wie jetzt bekannt wurde, gehörte S. auch zu den Nachzüglern bei den Open-house-Verträgen von SpectrumK. Die Kassen haben die Verträge ausgesetzt.

Bei der Herstellung soll er auch gegen Hygienevorschriften verstoßen haben. Laut Milk arbeitete er in normaler Straßenkleidung, teilweise seien die Infusionen nicht in steriler Umgebung an der Werkbank gefertigt worden. Mit den Kassen habe der Apotheker den vollen Betrag abgerechnet. Der finanzielle Schaden liege bei 2,5 Millionen Euro. Welchen gesundheitlichen Schaden der Apotheker angerichtet hat, ist offen.

S. sitzt in Untersuchungshaft, weil Fluchtgefahr besteht. Er verfüge über die finanziellen Möglichkeiten, sich ins Ausland abzusetzen und so seiner Strafe zu entgehen, so die Staatsanwaltschaft. Im Fall einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetzes und gewerbsmäßigen Betruges drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Obwohl es sich um eine ziemlich große Apotheke handeln soll, gibt es laut Staatsanwaltschaft keine weiteren Beschuldigten.

Anfang Dezember hatte die Bild-Zeitung berichtet, dass eine Angestellte ihrem damaligen Ehemann offenbart hatte, dass in der Apotheke Infusionslösungen gestreckt wurden. Sie soll darüber hinaus berichtet haben, dass zurückgenommene, bereits abgerechnete Infusionen erneut benutzt wurden: Teilweise sollen Altmischungen einfach für andere Patienten ausgegeben worden sein, zu denen sie überhaupt nicht passten, so die Bild. Der Mann habe auf der Grundlage der Aussagen seiner Ex-Frau den Fall zur Anzeige gebracht.

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