Parteispenden

Apotheker wird in AfD-Spendenaffäre vernommen

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Berlin -

In der Spendenaffäre der AfD wird jetzt der Züricher Apotheker befragt. Laut einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) dürfen deutsche Ermittler daran teilnehmen. Der Apotheker ist Chef der Schweizer Firma PWS Pharmawholesale International AG, die die Spenden getätigt hat.

Im Jahr 2017 überwies PWS in 18 Tranchen gestückelt mehr als 132.000 Euro an den Kreisverband der AfD-Spitzenpolitikerin und heutigen Co-Fraktionschefin Alice Weidel. Der Betreff der Überweisung lautete „Wahlkampfspende Alice Weidel“. Das ist illegal, denn deutsche Parteien dürfen keine Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland in Empfang nehmen.

Die AfD hatte die Spenden zurückgezahlt, allerdings erst zehn Monate später. Abgeschlossen ist der Fall aber noch nicht. Gegen Weidel und andere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wird wegen Verdacht auf Verstöße gegen das Parteiengesetz ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte Ende 2018 Rechtshilfe in der Schweiz beantragt, dieses Ersuchen wurde Ende Mai bewilligt. Die deutschen Ermittler baten darum, dass die schweizerischen Behörden einen Zeugen befragen und dass zwei Ermittler des LKA Baden-Württemberg an der Befragung teilnehmen können.

Befragt werden soll unter anderem der Apotheker aus Zürich. Balz Jegge, Verwaltungsrat der PWS, hatte schon im November gesagt, dass die Überweisungen nur „treuhänderisch für einen Geschäftsfreund“ getätigt worden sei. Dabei sei dem Geschäftsführer nicht einmal klar gewesen, dass es sich um ein Konto der AfD handelte.

Auf Bitten der AfD hatte der Apotheker dann eine Liste mit 14 Namen geschickt, bei denen es sich um die Spender handeln sollte. Der Anwalt des Apothekers räumte später allerdings ein, dass es sich bei den Namen auf der übersandten Liste um Strohmänner handele. In Wahrheit stamme das Geld nur aus einer einzigen Quelle. Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR rückte die Familie des deutschen Milliardärs Henning Conle in den Fokus.

Zu diesen Verhältnissen soll der Apotheker jetzt befragt werden – unter Beteiligung der deutschen Ermittler. Die Züricher Staatsanwaltschaft hatte diese im Mai freigegeben, unter zwei Bedingungen: Die Staatsanwaltschaft Konstanz sollte einen konkreten Fragekatalog einreichen und bestätigen, dass die aus der Vernehmung gewonnenen Erkenntnisse nicht verwendet werden, bis das Rechtshilfeverfahrens rechtkräftig abgeschlossen ist. Gegen diese Verfügung hatte der Apotheker geklagt, das Bundesstrafgericht hat dies jetzt aber abgewiesen.

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