Selbstzahlerleistung statt GKV

Cannabisblüten: „Ein Unding, es den Menschen zu nehmen“

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Berlin -

Cannabisblüten sollen zur Selbstzahlerleistung werden. Das ist ein Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit. Die spezialisierten Apotheken sehen dies kritisch und warnen vor den Folgen für Patientinnen und Patienten sowie den wirtschaftlichen Auswirkungen für die eigenen Betriebe. Die Folgen seien „schwierig“ einzuschätzen, sagt Apotheker Florian Sedlmeier. „Ich kann mir vorstellen, dass Patienten plötzlich vor keiner Alternative mehr stehen. Ich habe Patienten, die teilweise nur mit Cannabisblüten auskommen.“ Auch beim Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) wird der Vorstoß kritisiert.

Die Erstattung von Cannabisblüten könnte bald ein Ende haben. Aus Sicht der Finanzkommission ist die wissenschaftliche Evidenzlage zum Patientennutzen bei standardisierten Fertigarzneimitteln deutlich belastbarer als bei Cannabisblüten. Die Experten greifen damit eine Position des GKV-Spitzenverbands aus dem vergangenen Jahr auf.

Für Sedlmeier ist das kein Argument. Denn er erlebe den Nutzen für die Patientinnen und Patienten in seiner täglichen Erfahrung, sagt der Inhaber der St. Martins-Apotheke in Ampfing. „Es gibt viele positive Effekte bei den Patienten. Manche sind heilfroh, dass sie damit wieder arbeiten gehen können.“ Ein Mann etwa sei vom Dach gestürzt und könne mit Unterstützung von Cannabisblüten wieder arbeiten. „Der ballert sich nicht weg damit, er gebraucht es bestimmungsgemäß.“ Problematisch sei es auch für Blütenbezieher mit wenig Einkommen. „Ich denke, dass der private Markt noch aggressiver wird, da dann alle noch mehr um Patienten buhlen.“

Apotheker fordert geordnete Preise

Der Apotheker fordert geregelte Preise, wenn Blüten aus dem Leistungskatalog gestrichen würden. Sonst gebe es für Apotheken vor Ort Nachteile. „Wir hinken mit den Preisen hinterher. Man muss hier geordnete Preise haben, damit der Preisverfall wegen Onlineanbietern aufhört.“ Den Apotheken gehe es nicht um „Gelegenheits-Kiffer“. Auch die Importeure würden dann aufhören, tonnenweise Cannabis in den Markt zu drücken.

„Ich halte es für ein Unding, den Menschen die Erstattung zu nehmen, da einige dabei sind, die nicht das Geld haben, das aus eigener Tasche zu bezahlen. Davon habe ich eine Handvoll in der Apotheke, die ihre Cannabisblüten brauchen.“ Etwa weil sie weniger Opioide einnehmen müssen oder eine bessere Schlafqualität haben.

Apotheken droht Umsatzverlust

Wenn die Erstattung wegfällt, dann bricht laut Sedlmeier auch ein massiver Umsatz für Apotheken weg. „Mit dem Vertrieb von Cannabis wird der Apothekenbetrieb wirtschaftlich wieder tragfähig und fängt die Dinge ab, die wir mitsubventionieren. Die Politik darf die Erstattung nicht streichen, da uns damit Ertrag verloren geht. Ohne Cannabis sähe es bei mir bescheiden aus, das rettet mir all die Kostenexplosionen.“

Darauf macht auch VCA-Geschäftsführerin Dr. Christiane Neubaur aufmerksam. „Wir haben große Apotheken, die sich auf die Versorgung von GKV-Patienten spezialisiert haben“, sagt die Apothekerin. Diesen Betrieben entziehe man dadurch die Existenzgrundlage, da sie durch ihre Spezialisierung einen großen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten in der Beratung und Versorgung bieten.

Generell sollten zwei Seiten betrachtet werden, sagt Neubaur: „Auf der einen Seite haben wir einen großen Anteil an Selbstzahlern was Blüten anbelangt. Das sie der Teillegalisierung geschuldet, die es ermöglicht, über telemedizinische Plattformen große Mengen an Blüten verschrieben werden für die Selbstzahler.“ Auf der anderen Seite gebe es Patientinnen und Patienten, die auf Blüten als Therapieform angewiesen seien. „Sie sind eingestellt auf eine bestimmte Blüte, die wahrscheinlich nicht nur 2,99 Euro pro Gramm kostet, wie von einigen Plattformen angepriesen. Sie betreiben auch kein Blüten-Hopping und wechseln nicht je nach Angebot die Sorte.“ Diese Patientinnen und Patienten seien auf die Leistung ihrer Kassen angewiesen.

Kassen verweigern Bezahlung

Bei den Kassen gibt es laut Neubaur häufig keine Zusage, was Erstattungen angeht: „Leider ist es schon heute so, dass die GKVen fast alle neuen Blüten-Anträge ablehnen. Auch die Facharztgruppen, die ohne Antragstellung verschreiben dürften, tun dies nicht. Zu groß ist die Angst vor Regressen, die dann folgen.“ Im Zuge der Anpassung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) hatten die Kassen bereits deutlich gemacht, dass es bei getrockneten Blüten aus der Gattung Cannabis keine arzneimittelrechtliche Zulassung – und damit keine Erstattung gebe.

Neubaur betont: „Solange wir keine vergleichbaren inhalierbaren Extrakte haben und noch viel wichtiger, zugelassene Vaporisatoren für diese Extrakte, dürfen die Blüten nicht ohne weiteres aus der gesetzlichen Versorgung genommen werden.“ Die Industrie müsse natürlich ihren Teil dazu beitragen. „Wir brauchen hier mehr Innovation und den Willen, innovative Medical Devices zu konzipieren, die zum Beispiel wie Salbutamol oder Foster anzuwenden sind, also wie die typischen Asthma-Inhalatoren.“ Leider sei es noch nicht so weit und die Herausnahme der Blüte aus der Versorgung würde vielen gut eingestellten Patientinnen und Patienten schaden.

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