Doppelte Menge im Eigenanbau

Cannabis: Grüne lassen Lauterbach nachbessern

, Uhr
Berlin -

Die geplante Cannabis-Legalisierung war zuletzt vom Jahreswechsel auf das nächste Jahr verschoben worden. Nun hat die Ampel-Koalition die Pläne noch einmal nachgebessert. Die Grünen hatten Druck gemacht.

Die künftigen Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis werden nach Angaben der Grünen weniger streng ausfallen als bisher geplant. Im Eigenanbau soll die erlaubte Menge nach Angaben der Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther von 25 auf 50 g getrocknetes Cannabis verdoppelt werden. Die Tabuzone für den Cannabis-Konsum rund um Kitas, Spielplätze oder Schulen wird von 200 auf 100 Meter verkleinert.

„In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt“, teilte Kappert-Gonther mit. Wer Alternativen zum Schwarzmarkt wolle, dürfe die bürokratischen Hürden nicht zu hoch anlegen.

Ihren Angaben zufolge werden auch die vorgesehenen Strafvorschriften entschärft, so dass bei geringfügiger Überschreitung der Besitzgrenzen nicht gleich die Strafbarkeitskeule drohe. Ursprünglich war Strafbarkeit bei einer Menge von mehr als 25 g geplant. Nun sollen im öffentlichen Raum Mengen zwischen 25 und 30 g Cannabis und im privaten Bereich zwischen 50 und 60 g als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Erst darüber wird der Besitz strafbar.

Auch die möglichen Bußgelder sollen aus Verhältnismäßigkeitsgründen, wie es heißt, von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen.

Die Cannabis-Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Über den dazugehörigen Gesetzentwurf wird schon länger beraten. Der ursprüngliche Plan der Ampel, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt. In einem ersten Schritt soll die Droge im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.

Volljährige ab 18 Jahren sollen eine bestimmte Menge besitzen dürfen. Maximal drei Pflanzen dürfen privat angebaut werden. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.

Die Pläne sollten ursprünglich zum Jahreswechsel in Kraft treten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt aber bestätigt, dass dies nicht mehr zu schaffen ist. Ein Inkrafttreten wird nun für das Frühjahr angestrebt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Mit der Ampel am Basar
Positionierung erinnere an „einstige Übermacht“ der Krankenkassen
Ostdeutsche Ärzte attackieren AOK
Anlaufstellen ausbauen, Tabus abbauen
Lauterbach will Suizide verhindern
Mehr aus Ressort
Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung
NRW: Cannabiskontrollen durch Ordnungsämter

APOTHEKE ADHOC Debatte