Der vollversorgende Großhandel hat im vergangenen Jahr Arzneimittel und sonstige Gesundheitsprodukte im Wert von 4,42 Milliarden Euro vorfinanziert. Das geht aus Berechnungen des Instituts für Handelsforschung (IFH) im Auftrag des Branchenverbands Phagro hervor. Zehn Jahre zuvor waren es nur 3,36 Milliarden Euro. Daher sei der Großhandel immer wichtiger für die Stabilität der Arzneimittelversorgung in Deutschland, so der Phagro.
Während die Vorfinanzierungskosten im vollversorgenden Pharmagroßhandel steigen, befindet sich die gesetzliche Großhandelsmarge weiter im Sinkflug und erreichte 2024 mit 3,77 Prozent ein neues Allzeittief. „Unsere stabilisierende Wirkung können wir nur entfalten, wenn wir eine gesicherte und ausreichende Vergütung erhalten“, so die beiden Phagro-Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner.
Eine wichtige, nicht hinreichend beachtete Funktion des vollversorgenden Pharmagroßhandels habe in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen: die Vorfinanzierung der von Apotheken abgegebenen Medikamente. Großhändler seien Eigentümer der Ware. Beim Verkauf gewährten sie ihren Kunden, den Apotheken, häufig flexible Zahlungsziele. Dies führe dazu, dass Apotheken in vielen Fällen ihre Ausstände gegenüber dem Großhandel erst dann begleichen müssten, wenn sie ihr Geld bereits von der Krankenkasse erhalten hätten. Der Großhandel sichere auf diese Weise die Waren- und Zahlungsströme ab.
„Dass die Großhandelsmarge trotz erneuter Zunahme des Umsatzes weiter sinkt, zeigt eines deutlich: Die neue Bundesregierung muss die Arzneimittelpreisverordnung dringend überprüfen“, so Dammann und Porstner. Während der Umsatz im Vergleich zu 2023 um 7,7 Prozent stieg, sei die Großhandelsmarge von 3,86 Prozent auf 3,77 Prozent zurückgegangen.
Die gesetzliche Großhandelsvergütung gemäß Arzneimittelpreisverordnung wurde auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 2009 kalkuliert und gilt seit 2012. Erhebliche Strukturveränderungen im Arzneimittelsortiment führten seitdem dazu, dass die Großhandelsmarge mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln stetig sinke. Ausschlaggebend sei vor allem die Zunahme hochpreisiger Medikamente, während der variable Großhandelszuschlag seit 2012 unverändert bei 37,80 Euro gekappt wird.
„Energie, Personal, Zinsen – die Kosten steigen. Deshalb brauchen wir dringender denn je eine Strukturanpassung der Arzneimittelpreisverordnung,“ so Porstner und Dammann. „Und natürlich muss die Mindestvergütung für den Pharmagroßhandel erhalten bleiben.“
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