Sommerurlaub: Diese Rechte hat der Chef APOTHEKE ADHOC, 27.06.2018 13:50 Uhr
-
Wer allerdings ins Ausland reisen möchte, muss sich das voher von der Krankenversicherung genehmigen lassen. Foto: OBS/Schwarzer Reise- und Verkehrsbüro/GmbH/Strandbewertung.de
-
Macht der Arbeitnehmer frei, obwohl dies vom Arbeitgeber nicht gewährt wurde und bleibt der Arbeit damit unentschuldigt fern, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Foto: Uwe Schlick / pixelio.de
-
Wer mit einer Feuerqualle in Berührung kommt, sollte Ruhe bewahren und eventuell noch auf der Haut befindliche Fäden mit Salzwasser anfeuchten und mit Sand bestreuen. Sind die Tentakel leicht angetrocknet können sie mit einem stumpfen Gegenstand entfernt werden. Foto: Elke Hinkelbein
-
Besonders zum Jahresanfang gilt Abnehmen bei vielen Kunden als guter Vorsatz und zieht sich wie ein roter Faden durch das Jahr. Foto: APOTHEKE ADHOC
-
Bestimmte Patientengruppen benötigen aber zusätzliche Nährstoffe. Eine Beratung in der Apotheke ist dann sehr wichtig. Foto: APOTHEKE ADHOC
-
Für Notfälle kann der Chef Mitarbeiter nicht aus dem Urlaub zurückrufen. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
-
Eltern mit schulpflichtigen Kindern dürfen nicht immer in den Schulferien Urlaub nehmen. Foto: I- Friedrich/Pixelio
-
Fällt der Rückflug aus, ist das nicht höhere Gewalt. Arbeitnehmer sind stattdessen gehalten, sich über den Stand ihrer Rückflüge zu informieren. Foto: Lufthansa
-
In der Probezeit darf man Urlaub nehmen – alles eine Frage der Absprache. Foto: Marcus Witte
-
Krankheit im Urlaub ist nicht das persönliche Pech des Arbeitnehmers. Der Urlaub kann erneut beansprucht werden. Wichtig ist aber, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Erkrankung unverzüglich mitteilt. Foto: Petra Bork / Pixeio.de
Berlin - In einigen Bundesländern beginnen bald die Sommerferien. Damit wird die Urlaubszeit eingeläutet. Egal ob der Urlaub schon zu Beginn des Jahres geplant oder erst kurzfristig gebucht wurde, viele Angestellte haben jedes Jahr Fragen bezüglich des Urlaubsrechts. Der Arbeitsrechtler Professor Dr. Michael Fuhlrott von der Hochschule Fresenius erklärt, was es zu beachten gibt.
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub immer beantragen und Arbeitgeber ihn gewähren müssen. Unzutreffend ist daher die Aussage, „Urlaub zu nehmen“. Gibt es allerdings keine berechtigten Gründe, die dagegensprechen, ist der Arbeitgeber jedoch gehalten, den Urlaub abzusegnen. Macht der Arbeitnehmer frei, obwohl dies vom Arbeitgeber nicht gewährt wurde und bleibt der Arbeit damit unentschuldigt fern, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Um das Urlaubsrecht ranken sich aber auch zahlreiche Mythen. Fuhlrott erklärt, warum sie keine rechtliche Grundlage haben.
- Unternehmen können nicht verlangen, dass der gesamte Urlaub zu Jahresbeginn festgelegt wird
„Der Arbeitgeber darf verlangen, dass Arbeitnehmer sich zu Beginn des Jahres Gedanken über ihre Urlaubspläne machen und frühzeitig den Jahresurlaub planen. Der Arbeitgeber hat also ein Recht auf Planungssicherheit. Auch muss der Arbeitgeber nicht sofort über einen Urlaubsantrag entscheiden. Insbesondere wenn noch Abstimmungen mit anderen Arbeitnehmern zur Vertretung erforderlich sind oder die Arbeitsplanung noch nicht steht, darf er die Entscheidung über die Urlaubsgewährung einige Zeit zurückstellen.“
- Der Arbeitgeber darf keine Betriebsferien anordnen
„Viele Firmen legen fest, dass beispielsweise zwischen Weihnachten und Silvester der Betrieb geschlossen wird und alle Mitarbeiter in dieser Zeit Urlaub nehmen müssen. Auch eine Werksschließung im Sommer oder sogar im November mit der Verpflichtung für zwei Wochen, Urlaub zu nehmen, wäre möglich. Für die Planungen der Arbeitnehmer muss dies aber rechtzeitig angekündigt werden und es muss ein angemessener Zeitraum von Urlaubstagen verbleiben, über den die Mitarbeiter frei verfügen können. Zulässig sind auch Beschränkungen des Urlaubs für bestimmte Zeiten: So darf ein Logistikunternehmen zum Beispiel eine Urlaubssperre für die Vorweihnachtszeit verhängen oder eine Schule dem Hausmeister Urlaub außerhalb der Schulferien versagen.“
Lesen Sie auch
-
Urlaubsplanung Urlaub 2018: Schnell sein lohnt sich »
-
Arbeitszeit Fünf Tipps für den Sonderurlaub »
-
Arbeitsrecht Urlaubstage: 1x1 für Teilzeit-PTA »
-
Krankengeld Krank am Strand: Die Kasse entscheidet »
-
Urlaubsplanung Streit- und Frustfaktor Urlaub »
-
DAK-Umfrage Urlaub: Zwölf Prozent erholen sich nicht richtig »
Neuere Artikel zum Thema
-
Urlaubstage eingeklagt Apotheker muss Ex-Boten 4000 Euro nachzahlen »
-
Urlaubsanspruch Minijob: Kampf um den Urlaub »
-
„Dafür wollen Sie frei haben?“ Geht den Chef die Freizeit etwas an? »
- Impfpriorisierung Apotheken: Ohne Impfung keine Schnelltests »
- Corona-Tests in Apotheken „Gebrannte Kinder“: Adexa traut Spahn nicht »
- Corona-Impfung Comirnaty: Apothekers Liebling »
Mehr aus Ressort
- Mein Praktikum, mein Auto Apotheke lockt Nachwuchs mit eigenem Firmenwagen »
- Apotheke als Testzentrum PTA testet im Kindergarten »
- Anti-Corona-Handcreme Linola sept: Hand-Balsam wird Biozidprodukt »
APOTHEKE ADHOC Debatte