Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Vorgaben für die PTA-Ausbildung. Mit dem aktuellen Jahrgang startet erstmals die Praxisphase unter den neuen verbindlichen Rahmenbedingungen. Hier kommen die wichtigsten Inhalte und Verbindlichkeiten.
Das PTA-Reformgesetz brachte Änderungen im PTA-Gesetz, der Apothekenbetriebsordnung sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA mit sich. Diese Neuerungen betreffen sowohl die zweijährige schulische Ausbildung als auch das anschließende praktische halbe Jahr. Die ersten PTA-Schüler, die nach den neuen Regelungen ausgebildet werden, beginnen in diesem Jahr nach Abschluss der schulischen Ausbildung ihre praktische Zeit in den Apotheken.
In der Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA der Bundesapothekerkammer (BAK) heißt es: „Der Träger der praktischen Ausbildung hat für eine ordnungsgemäße praktische Ausbildung, insbesondere für eine ausreichende Praxisanleitung der Auszubildenden zu sorgen. Der zeitliche Anteil der Praxisanleitung muss mindestens 10 Prozent der Dauer der praktischen Ausbildung betragen.“
Diese Praxisanleitung darf entweder durch eine/n Apotheker:in oder „weitere Angehörige des pharmazeutischen Personals, die über eine pädagogische Zusatzqualifikation und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen“ durchgeführt werden. Darüber hinaus soll die Anzahl der Auszubildenden „im angemessenen Verhältnis zur Apothekengröße und zur Zahl der Apotheker“ stehen.
Weitere Kernelemente der Richtlinie sind:
Die Einhaltung der BAK-Richtlinien gilt als Nachweis einer ordnungsgemäßen praktischen Ausbildung.
Der Musterausbildungsplan strukturiert die praktische PTA-Ausbildung über sechs Monate und orientiert sich an den Lerngebieten der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Er berücksichtigt dabei Arbeitsbögen sowie das zu erstellende Tagebuch, deren Gestaltung flexibel an Apotheke und Auszubildende angepasst werden kann, heißt es in der BLAK-Richtlinie. Monatlich aufbauende Lernziele sollen verschiedene Lerngebiete miteinander verbinden und auch digitale Kompetenzen integrieren.
Die Arbeitsbögen bestehen aus zwei Teilen: Hinweise für Praxisanleiter zur 4-Stufen-Anleitung und Aufgaben für die Auszubildenden, die schriftlich oder digital bearbeitet werden können. Die Praxisanleiter begleiten die Bearbeitung, prüfen die Bögen zeitnah, werten sie gemeinsam mit den Auszubildenden aus und dokumentieren den Vorgang mit ihrer Unterschrift. Anzahl und Auswahl der Arbeitsbögen lassen sich je nach Ausbildungsstätte und individuellen Bedürfnissen anpassen und bei mehreren Ausbildungsorten abstimmen.
Einige Arbeitsbögen überschneiden sich mit dem Tagebuch und unterstützen so die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Insgesamt dienen sie als hilfreiche Sammlung zur späteren Rekapitulation und wichtige Vorbereitung auf den zweiten Abschnitt der staatlichen Prüfung nach der praktischen Ausbildungszeit.
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