AMG-Novelle

Versand- oder Boni-Verbot

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Berlin -

Für großes Aufsehen sorgten die Bundesländer im März mit einem Antrag zur AMG-Novelle, den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente zu verbieten. Im Bundestag wurde der Antrag dann gekippt. Ende September steht die zweite Lesung des Gesetzes im Bundesrat an. Die Ländern könnten das Gesetz nun so akzeptieren, wie es ist, oder es komplett blockieren. In diesem Fall könnten sich aber andere für die Apotheker wichtige Regelungen verzögern: zum Beispiel das Verbot der Rx-Boni.

 

In den Ländern gibt es durchaus noch den Wunsch, es ein weiteres Mal zu versuchen: Erst kürzlich hatte Bayerns Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) sich für ein Rx-Versandverbot stark gemacht. Dem Vernehmen nach soll sich auch in mehreren der neuen Bundesländer die Meinung nicht geändert haben: Auch dort würde man sich an einem erneuten Vorstoß beteiligen.

Aus politischer Sicht stehen dem Verbot aber mehrere Hürden im Weg: Bei der zweiten Lesung sind Anträge der Länder nicht mehr möglich. Als einzige Option bleibt die Ablehnung des Gesetzes in Gänze und die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Damit würde sich die Verabschiedung des Gesetzes verzögern.

Neben der Preisbindung ausländischer Versandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) müssten damit weitere Regelungen auf ihre Umsetzung warten, beispielsweise das eingeschränkte Recht für Ärzte, Palliativpatienten Medikamente zu überlassen – und die damit verbundenen Dokumentationspflichten für Apotheker.

 

 

In den Gesundheitsministerien der Länder ist man sich darüber bewusst, dass das Rx-Versandverbot auch im Vermittlungsausschuss wenig Chancen hätte: Außer der Linken lehnen alle Bundestagsfraktionen das Rx-Versandverbot ab. Für eine Extra-Runde bräuchten die Länder daher weitere Punkte, mit denen sie sich nicht zufrieden geben wollen.

Bislang ist im Bundesrat jedenfalls kein Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses eingegangen. Am Mittwoch haben die Fachreferenten im Gesundheitsausschuss des Bundesrates nochmals die Möglichkeit, Mehrheiten zu organisieren.

Ein entsprechender Antrag könnte rein theoretisch zwar noch am Tag der Plenumssitzung eingereicht werden. Für gewöhnlich wird der Vermittlungsausschuss jedoch schon lange vor der Abstimmung im Plenum angerufen.

 

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