Selbstverwaltung

Vorstandsgehälter: Kassen wollen selbst entscheiden

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Berlin -

Die Krankenkassen wehren sich gegen Pläne der Bundesregierung, dass

Vorstands- und Mietverträge künftig vorab von den Aufsichtsbehörden

genehmigt werden müssen. Die Rechtsaufsicht werden dadurch nämlich de

facto in eine Fachaufsicht umgewandelt – obwohl es dafür überhaupt

keinen Anlass gebe.

Die AMG-Novelle sieht vor, dass die Vorstandsverträge bei den Krankenkassen, den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Bund und Ländern sowie beim GKV-Spitzenverband künftig vorab genehmigt werden müssen. Auch der Medizinische Dienst ist betroffen.

Seit Jahren wird immer wieder über Vorstandsgehälter der Kassenchefs und Ärztefunktionäre diskutiert, der Bundesrechnungshof hatte 2011 die unwirtschaftlichen Büroflächen der Kassen moniert.

Die Versicherten- und Arbeitgebervertreter halten dies für einen „ungerechtfertigten und unsachgerechten Eingriff“: Gerade die interne Organisation und Verwaltung müsse von den Verwaltungsräten weiterhin „eigenverantwortlich und verantwortungsvoll“ umgesetzt werden können, heißt es in der einer gemeinsamen Stellungnahme der Kassenverbände.

Die wenigen bislang aufgetretenen Ausnahmefälle rechtfertigten einen „derart massiven Eingriff“ nicht; den Nachweis, dass es strukturelle Missstände gibt, bleibe die Politik aber schuldig. Ohnehin gebe es bei den Kassen schon heute ein Höchstmaß an Transparenz: Die Bezüge der Kassenchefs würden regelmäßig veröffentlicht, und die Versicherten könnten wechseln, wenn sie mit der Wirtschaftlichkeit ihrer Kasse unzufrieden seien: „Der Wettbewerb ist damit das wesentlich bessere Kontrollinstrument im Vergleich zur präventiven Regulierung durch die Aufsichtsbehörden.“

Eine ähnliche Stellungnahme haben Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) abgegeben: Es gebe keinen Grund, die Spielräume der Selbstverwaltung weiter einzuschränken. Die Mitglieder der Selbstverwaltung gingen verantwortungsvoll mit den Mitteln der Beitragszahler um. „Wäre es anders, müssten und könnten die Aufsichtsbehörden schon heute gegen die vereinbarten, veröffentlichten und damit auch transparenten Vorstandsgehälter einschreiten.“

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