EuGH-Urteil

Petition für Rx-Versandverbot

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Berlin -

Das EuGH-Urteil zum Rx-Preisbindung hat jetzt auch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erreicht. Dort wurde eine Petition eingereicht, ausländische Versandapotheken über einen Umweg von der Versorgung inländischer Patienten auszuschließen.

Petitent Chris Werner fordert, der Bundestag möge beschließen, „dass nur solche Unternehmen und Apotheken im deutschen Gesundheitssystem ausgestellte Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente abrechnen dürfen, die sich an der gemeinschaftlichen Notdienstbereitschaft der lokalen Apotheken beteiligen“. Es sollte zudem vorgesehen sein, dass Apotheken und Unternehmen nur dort Rx-Medikamente abgeben dürfen, wo sie sich selbst am Notdienst beteiligen.

Zur Begründung führt Werner an, es könne nicht sein, dass ausländische Versender vom deutschen Gesundheitssystem profitierten, sich aber nicht an den Kosten und Pflichten der Gesundheitsversorgung beteiligten. Werner: „Es besteht ein Fehler im System, wenn ausländische Unternehmen oder Onlineapotheken, die aufgrund geringerer Pflichten (z. B. kein Notdienst) geringere Kosten aufweisen, diejenigen Apotheken durch Wettbewerb schädigen, die Leistungen wie den 24 h-Notdienst anbieten.“

Um zu vermeiden, dass eine Onlineapotheke eine einzige „Alibi“-Apotheke mit Notdienst unterhalte, jedoch einen signifikanten Großteil des Umsatzes online landesweit außerhalb des lokalen Gebietes um die „Alibi"-Apotheke generiere, solle vorgesehen werden, dass Apotheken Rx-Medikamente nur dort oder maximal in einem Umkreis von 20 Kilometern abgeben dürfen, „wo sie sich am Notdienst und anderen Pflichten zur Sicherstellung der Versorgung beteiligen.“

Als Reaktion darauf gibt es bereits kritische Kommentare: „Ist das eine Petition der Apotheker-Gewerkschaft?“, fragt Agathe Josefine und schreibt: „Von mir keine Mitzeichnung.“

Josefine findet die Idee gar nicht gut: „So ist nun mal die Marktwirtschaft. Apotheken, die während des Notdienstes etwas verkaufen, schlagen für diese Leistung immer etwas drauf und sind somit entschädigt.“ Außerdem gebe es an jeder Ecke Apotheken, „dass ich mich immer wieder frage, wer das alles nimmt ....?“ Den Apotheken scheine es jedenfalls nicht schlecht zu gehen und sie findet es gut, dass die Möglichkeit besteht, auch günstiger zu bestellen. „Da sieht man nämlich, welche Gewinnspannen da teilweise vorliegen“, so Josefine.

Außerdem hätten viele Apotheken mit Ladengeschäft heute auch einen Online-Handel und fragt, wie das geregelt werden solle? Sollten nur die Kassen-Rezepte der Leute vor Ort abgerechnet werden dürfen, nicht aber die von auswärts, „weil schließlich leistet man ja dort keinen Notdienst“. Für Josefine ist das daher „eine ziemlich unausgegorene Petition mit Neidcharakter“.

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