Rx-Boni

BGH verhandelt EAV, DocMorris und Otto

, Uhr
Berlin -

Am Mittwoch urteilt der Bundesgerichtshof (BGH) in vier Verfahren über Rx-Boni: Vor Gericht stehen die Europa Apotheek Venlo (EAV) und der Versandhändler Otto, der für den DocMorris-Bonus geworben hatte. Die Verhandlung ist allerdings eher Formsache: Der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes hat bereits entschieden, dass sich ausländische Versender an die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) halten müssen.

Im Fall der EAV wollte der BGH im September 2010 Boni verbieten. Dies widersprach allerdings früheren Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG): 2008 und 2009 hatten die Richter in Kassel entschieden, dass die AMPreisV nicht für DocMorris gilt.

Der BGH hatte das Verfahren deshalb ausgesetzt und den Gemeinsamen Senat angerufen. Die „Richter der Richter“ entschieden im August 2012, dass sich Versandapotheken, die Arzneimittel an deutsche Patienten liefern, auch an die hiesigen Preisvorschriften halten müssen.

Nun müssen die offenen Fälle abschließend vor dem BGH verhandelt werden. In einem Verfahren geht es um die endgültige Entscheidung zum Bonus der EAV. Es ist zu erwarten, das die Entscheidung des Gemeinsamen Senats umgesetzt wird.

Aus Sicht des Rechtsanwalts Dr. Morton Douglas wäre es möglich, aber sehr überraschend, wenn der BGH den Fall noch dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen würde. Entsprechende Überlegungen hatte es bereits während der Verhandlungen des Gemeinsamen Senats gegeben. Auch die EU-Versandapotheken fordern eine europäische Entscheidung.

In zwei weiteren Fällen hatte der Bayerische Apothekerverband (BAV) ebenfalls gegen die EAV geklagt. Das Oberlandesgericht München hatte bereits 2009 entschieden, dass der Versender dem deutschen Arzneimittel-Preisrecht unterliegt. Es müsse ausgeschlossen werden, dass die Apotheken in einen Preiswettkampf treten würden. Auch beim BAV schaut man den Verhandlungen optimistisch entgegen.

Schließlich wird über Otto verhandelt. Der Versandhandelskonzern hatte mit einem Einleger für die Boni von DocMorris geworben: „Sparen Sie heute 100 % Ihrer Zuzahlung. Gesetzlich Versicherte sparen bei DocMorris 100% ihrer Rezeptzuzahlung. Privat Versicherte erhalten 5 Euro Treuebonus“, hatte es 2006 auf der Otto-Homepage geheißen.

Otto hatte vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg vergeblich argumentiert, dass durch die Bonuszahlungen kein bestimmtes Medikament, sondern das Unternehmen beworben werde. Geklagt hatte der Apothekerverband.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Bald dann auch mit CardLink
Gedisa: App und Portal mit Shop-Funktion
Streit um Gesundheitsdaten auf Plattformen
OTC via Amazon: Generalanwalt sieht keinen Datenverstoß
Mehr aus Ressort
Nächster Besuch bei Merck
Habeck besucht Pharma-Standorte
194 Mitglieder wollen Vertragswerk retten
WHO-Pandemieabkommen: Neuer Entwurf, neue Verhandlungen

APOTHEKE ADHOC Debatte