PKV: Apotheker sollen sparen helfen APOTHEKE ADHOC, 09.04.2019 13:21 Uhr
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Arzneimittelausgaben: PKV-Verbandschef Uwe Laue will mit der Hilfe der Apotheker die Kosten in den Griff bekommen. Foto: PKV
Berlin - Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) wollen mit Hilfe der Apotheker ihre Arzneimittelausgaben in den Griff bekommen. In seiner Stellungnahme zum Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) schlägt der PKV-Verband dazu für Privatversicherte Sparverträge mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) vor. Darin sollen „Versorgungsziele“ definiert werden. Außerdem fordert der PKV-Verband eine „aut idem“-Regelung, damit Apotheker preiswertere Arzneimittel abgeben können.
Hintergrund sind die seit Jahren schneller als im GKV-Sektor steigenden Arzneimittelausgaben der Privaten. Die Privatversicherten gaben im Jahr 2015 etwa 874 Millionen Euro mehr für Arzneimittel aus, als wenn sie gesetzlich versichert gewesen wären. Insgesamt gab die PKV im Jahr 2015 etwa 2,9 Milliarden Euro für Arzneimittel aus. Inzwischen liegen die Ausgaben über drei Milliarden Euro jährlich mit Steigerungsraten von zwischen 4 und knapp 6 Prozent.
Zu den Kostentreibern im PKV-Bereich gehören auch die Verordnungen neuer, teurerer Arzneimittel. Neun der zehn umsatzstärksten Arzneimittel, die 2016 neu zugelassen wurden, erreichten im ersten Jahr nach der Zulassung deutlich höhere Marktanteile in der PKV. Sie lagen zwischen 13 und 27 Prozent. Andererseits: Während der Anteil der Generikaverordnungen 2016 in der PKV bei 65 Prozent lag, betrug er in der GKV fast 96 Prozent.
„Der PKV-Verband möchte zukünftig Vereinbarungen mit Apothekern beziehungsweise ihren Verbänden über ein qualitätsgesichertes und wirtschaftliches Arzneimittelmanagement treffen“, schreibt der Kassenverband in seiner GSAV-Stellungnahme. Sowohl der DAV als auch die ABDA unterstützten dieses Vorhaben, zu dessen Flankierung gesetzliche Regelungen notwendig seien. Dazu schlägt der PKV-Verband eine Regelung vor, die Aut-idem-Verordnungen begünstigt, „ohne in die Therapiefreiheit des Arztes einzugreifen“.
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