KBV/ABDA-Modell

Pharma-Lob gegen Apotheker-Initiative

, Uhr
Düsseldorf -

Dass die Pharmaindustrie geschlossen gegen das KBV/ABDA-Modell steht,

ist nicht neu. Denn mit der Idee einer Medikationsliste kann sich

vermutlich kein Hersteller anfreunden. Was aber tun, wenn man als

Gastredner zur Eröffnung der Expopharm eingeladen ist und vor der

versammelten Apothekerschaft sprechen muss? Besonders diplomatisch löste

der Chef von Pro Generika, Wolfgang Späth, das Problem: Er lobte das

Konzept einfach weg.

Eine bessere Zusammenarbeit von Ärzten und Apotheker ist laut Späth keine neue Idee. Neu sei aber die Leichtigkeit, mit der Einsparungen in Milliardenhöhe in Aussicht gestellt würden. Dann müsse man nämlich die Frage stellen, wie schlecht die Situation heute sei, legte Späth auf: „Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern ist besser als das, was hier skizziert wird. Auch die Beratung in der Apotheke ist gut und sehr gut.“

Damit reduziert sich nach Späths Logik nicht nur das Einspar-, sondern auch das Verbesserungspotential: Fälle, in denen sich die Beratung in der Apotheke auf „Tüte und Bon“ reduziere, hätten andere Ursachen und ließen sich nicht durch Zusatzhonorare verbessern.

Ähnlich argumentierten auch die Vertreter der anderen Pharmaverbände: Es sei nachvollziehbar, dass sich die Apotheker als der Player im Gesundheitsmarkt etablieren wollten, der den pharmakologischen Sachverstand beanspruche, so Professor Dr. Michael Habs, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Es sei aber erstaunlich, dass Ärzte bereit seien, „therapeutische Interventionen nur noch anzudeuten und die therapeutische Freiheit abzugeben an den Apotheker“.


Hans-Georg Hoffmann vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) fürchtet, dass die „Umsteuerung auf nur wenige Leitsubstanzen verbunden mit holzschnittartigen, standardisierten Therapiekonzepten den Anspruch des Patienten auf eine für seine Erkrankung und Lebenssituation angemessene Behandlung konterkarieren“.

Aus Sicht des BAH ist das Modell ein klassischer Vertrag zu Lasten Dritter. „Wenn das aus der Arzneimittelpreisverordnung resultierende Einkommen für die Apotheken nicht auskömmlich ist, ist hier der Hebel anzusetzen und nicht der Weg über zusätzliche Honorierungsformen zu beschreiten.“

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