Petition: Bonpflicht ist „Gesetz gegen das Volk“ Alexander Müller, 08.01.2020 12:05 Uhr
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Reinhard Rokitta und die Freie Apothekerschaft haben eine Petition gegen die Bonpflicht eingebracht. Foto: Freie Apotheker
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Die Belegausgabepflicht sei unter Gesichtspunkten von Umweltschutz und Bürokratieabbau nicht hinnehmbar. Foto: Privat
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Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger rät Apothekern dringend davon ab, die Belegausgabepflicht zu umgehen. Foto: Apo-Audit
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Ab Januar 2020 müssen Apotheken jedem Kunden einen Bon mitgeben. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Kassenbon-Pflicht: Die ABDA rät sogar, die Kassenbelege aus Datenschutzgründen zu schreddern. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Das Bundesfinanzministerium hatten Bitten der Finanzverwaltung nachgegeben. Foto: Elke Hinkelbein
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Die Bonpflicht stößt nicht nur in Apotheken auf Kritik. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Zuletzt landetet Bäckermeister Michael Tenk aus Südlohn im Münsterland mit einem Foto von einem Bon-Berg vor seiner Verkaufstheke nicht nur einen Hit auf Facebook. Foto: Michael Tenk
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Er löste eine Diskussion über die neue Vorschrift aus. Foto: Michael Tenk
Berlin - Apotheker Reinhard Rokitta hat im Namen der Freien Apothekerschaft wie angekündigt eine Petition gegen die Bonpflicht eingebracht. Sie fordern: „Der Bundestag möge beschließen, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Belegausgabepflicht umgehend abzuschaffen.“
Der Vorstand des Vereins Freie Apothekerschaft hat gestern beschlossen, die Petition einzubringen. Vorstandsmitglied Rokitta (Punkt-Apotheke, Bünde) ist formal der Hauptpetent von Nummer 105643. Die Begründung ist bewusst formal gehalten, denn die Freien Apotheker wollen möglichst breite Teile des Handels hinter sich bringen. Gegenüber APOTHEKE ADHOC hat Rokitta angekündigt, andere Verbände wie die Bäckerinnung ins Boot holen zu wollen.
In der Begründung heißt es einleitend: „Die Belegausgabepflicht betrifft ausschließlich Einzelhandelsbetriebe mit elektronischen Registrierkassen, denn Geschäfte mit offener Ladenkasse sind davon nicht betroffen. Das widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.“ Gerade bei den Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen habe das Finanzamt schon immer die Möglichkeit der Überprüfung der Steuerehrlichkeit, da alle Parameter über den Abgleich mit der GDPdU-Schnittstelle erfasst und ausgewertet würden.
Rokitta und seine Mitstreiter fühlen sich von der Politik zu Unrecht unter Generalverdacht gestellt. Der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) propagierte „Milliardenbetrug“ müsse jedenfalls in anderen Bereichen zu finden sein.
Die Belegausgabepflicht widerspricht der Petition zufolge außerdem dem erst im Oktober 2019 beschlossenen 3. Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung. „Durch die Belegausgabepflicht ist ein für den größten Teil des Einzelhandels teures und aufwändiges Bürokratiemonster geschaffen worden, das in keiner Weise geeignet ist, mehr Steuerehrlichkeit zu erzeugen.“
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