Gesetzesentwurf

Patientenverfügung weiter umstritten

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Bereits zu Beginn des kommenden Jahres soll es nach dem Willen der SPD ein Gesetz zur Patientenverfügung geben. „Das muss jetzt geregelt werden“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker. Zehn Millionen Menschen hätten eine solche Verfügung in Deutschland verfasst. „Die gehen davon aus, dass das rechtsverbindlich ist - ist es aber nicht“, sagte der Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Rudolf Körper.

In Patientenverfügungen können Menschen anweisen, medizinische Behandlungen nicht mehr vorzunehmen. Umstritten ist, wann sie verbindlich sind. Die derzeitige Rechtslage geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2003 zurück. Demnach darf ein verfügter Abbruch einer Behandlung nur im Falle einer „irreversiblen“ Krankheit erfolgen. Das Urteil wurde aber unterschiedlich interpretiert.

Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Grünen und der Linken hatten im Juni einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt, der großes Gewicht auf die Selbstbestimmung der Kranken legt. Er sieht keine grundsätzliche Beschränkung der rechtlichen Reichweite von Verfügungen vor. Der fraktionsübergreifende Entwurf betont die Bedeutung einer Verfügung. Unerwünschte Behandlungen müssen darin ausdrücklich schriftlich aufgezählt sein. Ein Bevollmächtigter soll prüfen, ob die Verfügung mit der aktuellen Lebenssituation des Patienten in Einklang steht. Ist das nicht der Fall, soll der mutmaßliche Wille des Kranken ermittelt werden. Das soll mit Hilfe von Befragungen von Personen erfolgen, die dem Patienten nahe stehen - etwa Angehörige oder Pflegepersonal. „Das ist eine Abwägung im Einzelfall“, sagte Stünker. Bei Zweifeln am Willen muss ein Vormundschaftsgericht entscheiden.

Ein anderer Entwurf einer Gruppe um Unionsfraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) will Verfügungen nur dann als verbindlich ansehen, wenn eine Krankheit unumkehrbar zum Tode führt. Dazwischen steht ein dritter Antrag des CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller, der eine Prüfung der aktuellen Situation des Patienten durch den Arzt und den Betreuer verlangt.

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