Pharmaindustrie

Neuer Verein zur Selbstkontrolle

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Die Spaltung in der freiwilligen Selbstkontrolle der Pharmaindustrie ist komplett: Zum Jahresbeginn hat der Verein „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen“ (AKG) seine Arbeit aufgenommen. Das Gremium war im verganenen Jahr vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) initiiert worden. Im August hatte der BPI seinen Mitgliedern empfohlen, den „Verein zur Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ (FSA) zu verlassen.

Diesem Ruf seien 44 BPI-Mitglieder gefolgt, erklärte FSA-Geschäftsführer Michael Grusa gegenüber APOTHEKE ADHOC. 24 BPI-Mitglieder, unter ihnen die großen Hersteller, seien beim FSA geblieben, so Grusa. Insgesamt hat der FSA nach eigenen Angaben 102 Mitglieder. Dem AKG hätten sich bislang rund 20 Unternehmen angeschlossen, teilte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC mit. Zur ersten Mitgliederversammlung im März rechne der Verein mit rund 50 teilnehmenden Firmen.

Der BPI verlangt von allen Mitgliedern, die verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellen, die Mitgliedschaft in einem Verein der freiwilligen Selbstkontrolle. Laut Grusa waren dieser seit Anfang 2007 geltenden Vorgabe allerdings nur 68 der 120 betroffenen BPI-Mitglieder gefolgt und dem FSA beigetreten. Aus diesem Grund habe sich der BPI entschieden, selbst ein Kontrollgremium einzurichten, so Grusa.

Als Konkurrenten verstehen sich die Vereine nicht: Es mache an sich zwar keinen Sinn, dass es zwei Institutionen gebe, aber „wichtig ist, dass es die Selbstkontrolle überhaupt gibt“, sagte Grusa. Das Vorgehen des BPI war von den Spitzenverbänden der Krankenkassen kritisiert worden.

Wie der FSA soll der AKG Mitgliedsunternehmen auf Wettbewerbsverstöße hinweisen und diese gegebenenfalls sanktionieren. Dabei will der neue Verein nach Angaben der Sprecherin vor allem auf Prävention setzen: „Wir wollen als Beratungsstelle eine Plattform bieten, auf der sich die Unternehmen austauschen können.“ Dagegen sei der FSA eher ein Gremium zur Verfolgung von Regelverstößen.

„Wir agieren im Sinne eines ethischen Pharmamarkting sicherlich strenger“, bestätigt Grusa. So sei den Unternehmen zusätzlich zur gesetzlichen Vorgabe laut FSA-Kodex übermäßige Imagewerbung verboten. Zudem dürften Kongresse für Fachkreise nur dann im Ausland stattfinden, wenn die Mehrzahl der Teilnehmer nicht aus Deutschland komme, erklärte der FSA-Geschäftsführer. Seit Gründung des FSA im März 2004 habe der Verein in 193 abgeschlossenen Fällen 100 Abmahnungen verschickt, meist an Mitglieder.

Dennoch können auch beim AKG Mitglieder bestraft werden, wenn sie gegen das Heilmittelwerbegesetz oder das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen. Zur Anzeige gebracht werden solche Fälle nicht, doch die Strafen im internen Schlichtungsverfahren sollen „spürbar“ sein: Man wolle keine "Selbstkontrolle Light", so die Sprecherin. Gegen Verstöße von Nichtmitgliedern können beide Kontrollgremien auch zivilrechtlich vorgehen.

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