Notfallmedizin

Neue Regelungen für Sanitätsausbildung

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Die Ausbildung für Rettungssanitäter soll verbessert werden. Dazu beschloss das Bundeskabinett eine Verlängerung der Ausbildungszeiten von zwei auf drei Jahre. Die künftigen „Notfallsanitäter“ – so die neue Berufsbezeichnung – solle die Helfer an der Seite der Notärzte in die Lage versetzen, „auch kritischen Einsatzsituationen gerecht zu werden“, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.

Eingeführt werden soll zudem ein Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergütung über die gesamte Ausbildungsdauer. Bislang wird der schulische Teil der Ausbildung nicht bezahlt.

Der Gesetzentwurf sieht ferner Änderungen in der Ausbildung von Hebammen und Entbindungspflegern vor. Künftig sollen sie sich auch zum Teil außerhalb von Kliniken bei freiberuflichen Hebammen oder in von Hebammen geleiteten Einrichtungen ausbilden lassen können.

 

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