Keine Reaktion auf Antrag

Länderliste: Freie Apothekerschaft verklagt BMG

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Berlin -

Die Freie Apothekerschaft (FA) verklagt das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Nachdem man dort drei Monate nicht auf den Antrag, die Niederlande von der Länderliste zu streichen, reagiert habe, sei eine Untätigkeitsklage angezeigt worden.

Neben dem derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster laufenden Eilverfahren haben sechs Antragsteller am 23. September Klage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht. FA-Vorsitzende Daniela Hänel betont, nicht aufzugeben: „Wir vertreten die berechtigten Interessen der Apotheker und damit auch ihrer Kunden in Deutschland. Apothekenschutz ist Kundenschutz, ist Verbraucherschutz.“

Inhaltliche Auseinandersetzung gefordert

Wenn es nicht anders möglich sei, müsse ein Gericht entscheiden. Das BMG müsse „endlich inhaltlich zur Frage Stellung nehmen, ob und wenn ja, auf welche Art und Weise die niederländischen Arzneimittelversender, insbesondere die sogenanntne Grenzapotheken, vergleichbare Sicherheitsstandards wie in Deutschland aufweisen“.

Eine Antwort auf diese Fragen bleibe das BMG bisher schuldig. Diese sei jedoch wichtig, um auch die Kunden zu informieren, die etwa wissen wollten, ob sie temperatursensible Medikamente bei einem niederländischen Arzneimittelversender bestellen könnten. Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer erklärt: „Im Idealfall erreichen wir über das Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eine vorläufige Streichung der Niederlande aus der Länderliste; aus der vorläufigen Streichung wird dann über das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eine dauerhafte.“

Solange es keine vergleichbaren Sicherheitsstandards für den Versandhandel von Arzneimitteln in den Niederlanden gebe, müsse dies im Ergebnis dazuführen, dass der Versandhandel von rezeptpflichtigen Medikamenten aus den Niederlanden nach Deutschland nicht mehr möglich sei. Die FA versuchte zuvor bereits, unter anderem mit einem Eilantrag, eine Streichung der Niederlande zu bewirken.

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