Honorardebatte

Koalition: Sorgen um Selbstverwaltung

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Berlin -

Jedes Jahr müssen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband die Höhe der Praxishonorare für das kommende Jahr aushandeln. Nachdem beide Seiten vor rund zwei Wochen nach monatelangem Streit eine Einigung bekannt gaben, atmeten die Gesundheitspolitiker der Koalition auf: Nach dem öffentlich ausgetragenen, heftigen Konflikt hatte die Politik befürchtet, dass die Verhandlungspartner überhaupt nicht mehr zu einer Lösung kommen.

„Wir hatten wirklich Sorgen, ob die Selbstverwaltung diese Problematik noch selbst lösen kann“, sagte Ulrike Flach (FDP), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), bei einer KBV-Veranstaltung.

Auch in der Union war man offenbar nicht mehr davon überzeugt, dass Verhandlungen grundsätzlich der richtige Weg sind: „Wir haben uns zwischenzeitlich gesorgt um die Idee der traditionellen Selbstverwaltung“, so der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn. Er kritisierte die „Art und Weise der Auseinandersetzung“: Ohne Not seien beispielsweise Studien veröffentlicht worden.

Zu Anfang der Verhandlungen hatten die Forderungen der Kassen und Ärzte meilenweit auseinander gelegen: Die Kassen hatten ein Marktforschungsinstitut mit einer Studie beauftragt, nach der die Praxishonorare 2013 gekürzt werden müssten. Die KBV hingegen forderte unter anderem Ausgleichszahlungen für Kostensteigerung und Inflation. Nach den Zahlen der Ärzte hätte das Honorar um 3,5 Milliarden Euro angepasst werden müssen.

Statt Kompromisslösungen zu finden, verließen beide Seiten den Verhandlungstisch: Die Ärzte gründeten eine „Freie Allianz“, in der mehrere Verbände gemeinsam Protestmaßnahmen gegen die Kassen planten. Die Kassen bezeichneten die Aktionen als „substanzlos“ und „überzogen“.

Der Höhepunkt des Konfliktes wurde erreicht, als die Mediziner ihren Versorgungsauftrag grundsätzlich in Frage stellten. Das Argument: Die Mediziner wollten nicht dauerhaft in der Position des Bittstellers gegenüber den Kassen sein. Mit dem Versorgungsauftrag verpflichten sich die Kassenärzte, gegen die Bezahlung der Kassen die Versorgung der Patienten zu sichern.

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