Rauchverbot

Klage gegen Ausnahmen in Bayern

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Der Streit um die Ausnahmen vom Rauchverbot in Bayerns Gaststätten geht in eine neue Runde. Die Nichtraucher-Initiative München (NIM) will die Ausnahmen gerichtlich stoppen lassen und hat dazu am Donnerstag eine sogenannte Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Der Gerichtshof in München bestätigte den Eingang der Klage.

In Bayern war zu Jahresbeginn das bundesweit schärfste Gesetz zum Schutz der Nichtraucher in Kraft getreten. Inzwischen haben sich aber viele Gaststätten zu Raucherclubs erklärt und unterlaufen damit das Rauchverbot, ohne dass die bayerische Staatsregierung dagegen etwas unternommen hätte.

Die Ausnahmen vom Rauchverbot verstoßen nach Ansicht von NIM-Präsident Ernst-Günther Krause gegen die Bayerische Verfassung. Er stützt sich dabei vor allem auf Artikel 167, in dem es heißt: „Die menschliche Arbeitskraft ist als wertvollstes wirtschaftliches Gut eines Volkes gegen Ausbeutung, Betriebsgefahren und sonstige gesundheitliche Schädigungen geschützt.“ Ein Gesetz, das Beschäftigte in einem Teil der Gaststätten vom Schutz vor gesundheitsgefährdendem Tabakrauch ausnehme, verstoße ganz klar gegen diese Verfassungsvorschrift, heißt es in der Klageschrift.

„Mit den Raucherclubs ist der Nichtraucherschutz in Bayern völlig aus den Fugen geraten“, sagte Krause. „Der Nichtraucherschutz in Bayern ist inzwischen schlechter als in anderen Bundesländern.“ Mit der Klage könnte auch eine Lockerung des Rauchverbots infrage gestellt sein, die die Landtags-CSU nach den Verlusten bei den Kommunalwahlen eilig beschlossen hatte. Danach sollen Bier- und
Festzelte noch für ein Jahr vom Rauchverbot ausgenommen bleiben. Hintergrund ist, dass die bayerische Landtagswahl am 28. September genau in die Zeit des Münchner Oktoberfestes fällt.

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