Vorschlag für Finanzkommission

Kassen wollen pDL komplett streichen

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Berlin -

Während mit der Apothekerreform eine Ausweitung geplant ist, wollen die Kassen die pharmazeutischen Dienstleistungen streichen. Das geht aus einer Stellungnahme für die Finanzkommission Gesundheit hervor.

Bis März soll die Kommission Maßnahmen für eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erarbeiten. Zu den von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) berufenen Expert:innen zählen je zwei Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Ökonomie, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention.

Der GKV-Spitzenverband schlägt in seiner 77-seitigen Stellungnahme insgesamt 50 Maßnahmen vor. Einen großen Teil machen die Kliniken aus, aber auch die Apotheken kommen zu Wort. So sollen die pDL komplett gestrichen werden. „Das Finanzvolumen des damals eingerichteten Topfs für pharmazeutische Dienstleistungen beim Nacht- und Notdienstfonds steigt kontinuierlich an. Inzwischen liegen dort über eine 0,5 Milliarden Euro ungenutzt. Angesichts der GKV-Finanzlage sollte dieses Geld unmittelbar an die einzahlenden Krankenkassen zurückgeführt werden. Neue Dienstleistungen sollten direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden.“

Genau das sieht der Entwurf zur Apothekenreform vor: Der bisherige pDL-Zuschlag in Höhe von 20 Cent pro Packung soll laut Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer
Verordnungen auf die Nacht- und Notdienstvergütung umgewidmet werden. Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht die hohen Rücklagen, will über den Umgang damit aber erst noch entscheiden.

Allerdings sollen parallel mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) weitere pDL eingeführt werden, die auch verordnet werden können. Hier ist eine Direktabrechnung mit den Kassen vorgesehen, wobei die Details im Rahmen von Vertragsverhandlungen geregelt werden sollen.

Das geht den Kassen zu weit: „Die gesetzliche Bestimmung konkreter Leistungen sollte aufgegeben werden. Stattdessen bedarf es der Erlaubnis für Krankenkassen, zusammen mit Apotheken und Ärztinnen und Ärzten vor Ort konkrete Leistungen mit Mehrwert für Patientinnen und Patienten zu vereinbaren.“

Einmalig könnten durch Ausschüttung der Rücklagen im Jahr 2027 so Einsparungen von rund 550 Millionen Euro generiert werden; weitere Einsparungen seien abhängig von den neu vereinbarten Dienstleistungen. Minderausgaben von bis zu 170 Millionen Euro jährlich seien aber so möglich.

Negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität sieht der GKV-Spitzenverband nicht: „Die Streichung der bisherigen pharmazeutischen Dienstleistungen könnte bei fehlender Folgevereinbarung durch Krankenkassen mit Apotheken dazu führen, dass Versicherte Dienstleistungen nicht mehr in Apotheken erhalten. Gleichartige Leistungen werden jedoch auch von Ärztinnen und Ärzten angeboten.“

Weitere Vorschläge beschäftigen sich vor allem mit der Preisbildung bei Arzneimitteln, unter anderem wird ein höherer Herstellerrabatt als „Solidarbeitrag“ gefordert. Auch soll die Mehrwertsteuer gesenkt werden. Bei Hilfsmitteln wollen die Kassen wieder Ausschreibungen durchführen, bei den Praxen soll unter anderem die Budgetierung wieder eingeführt werden.

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