Gemeinsamer Bundesausschuss

Hautärzte warnen vor Kortison-Ausschluss

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Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Kassen (G-BA) plant eine Neufassung der Arzneimittelrichtlinie (AMR). Dem Entwurf zufolge könnte die Verordnungsfähigkeit von Salben, die Kortikosteroide in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen enthalten, künftig eingeschränkt werden. Die Anwendung dieser Arzneimittel sei mit Ausnahme von ophthalmologischen Darreichungsformen und Kombinationen mit Antibiotika oder Antimykotika kein Therapiestandard nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse, heißt es.

Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sei eine Verordnung auch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr unwirtschaftlich, so der G-BA. Dem Entwurf zufolge soll diese Regelung auch für Rezepturen gelten.

Als Reaktion auf die Pläne des G-BA warnten Hautarztverbände vor Einschränkungen bei der Versorgung von vier Millionen Patienten, falls die Krankenkassen die betreffenden kortisonhaltigen Salben künftig nicht mehr erstatten sollten. Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) und der Berufsverband Deutscher Dermatologen (BVDD) kritisierten: „Die Ausgrenzungen gingen eindeutig zulasten der Versorgungsqualität bei Patienten mit unterschiedlichsten entzündlichen Hauterkrankungen.“

Betroffen sind den Angaben zufolge Patienten mit den zwei häufigsten Hauterkrankungen Schuppenflechte und Neurodermitis. 2007 betrugen die Erstattungen solcher Salben rund 57,8 Millionen Euro. Die Folgekosten aufgrund unsachgemäßer Behandlungen würden die vermeintlichen Einsparungen bei weitem übertreffen, teilten die Verbände mit. Die Behandlung mit zwei einzelnen Präparaten sei für den Patienten aufwendiger und teurer. Die Nebenwirkungen bei Salben mit aufeinander abgestimmten Wirkstoffen seien geringer.

Es gehört zu den gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben des G-BA, auf wissenschaftlicher Grundlage über die Erstattung von einzelnen Medikamenten zu entscheiden. Die Einleitung des Stellungsnahmeverfahrens zur Neufassung der Arzneimittelrichtlinie war Mitte März beschlossen worden. Derzeit sammle der G-BA die Eingaben der Fachgesellschaften, sagte der Pressesprecher des Gremiums, Kai Fortelka, gegenüber APOTHEKE ADHOC. Mit einem Beschluss zur neuen Richtlinie sei in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen, so Fortelka.

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