Prozess gegen Apothekerin

Glukose-Fall: Zeugin und Sachverständige sagen aus

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Berlin -

Vor dem Landgericht Köln wird der Prozess gegen eine Apothekerin fortgesetzt, die für den Tod einer jungen Frau und ihres ungeborenen Kindes verantwortlich sein soll. Es geht um die versehentliche Vermischung von Glucose mit Lidocainhydrochlorid. Die toxikologische Sachverständige der Rechtsmedizin hat laut Prozessbeobachtern ausgesagt, dass den Opfern auch mit einer Fettlösung als Gegenmittel wohl nicht mehr zu helfen gewesen wäre – dazu war die Lidocain-Konzentration zu hoch.

Im September 2019 brach eine junge Frau in der Praxis ihres Gynäkologen zusammen, nachdem die sie vermeintliche Glukoselösung für den Test auf Schwangerschaftsdiabetes eingenommen hatte. Sie wurde ins Krankenhaus eingeliefert, konnte aber nicht mehr gerettet werden. Ihr per Notkaiserschnitt zur Welt geholtes Kind verstarb am nächsten Tag.

Der angeklagten Apothekerin wird zur Last gelegt, fahrlässig den Rest aus einem Gefäß mit Lidocainhydrochlorid mit der äußerlich gleich aussehenden Glukose vermengt und die verunreinigte Mischung in Tütchen mit jeweils 50 g abgefüllt zu haben.

Besonders tragisch: Zwei Tage vor dem Unglück hatte eine andere Patientin den ungewöhnlich bitteren Geschmack bemerkt und nur einen Schluck der Lösung getrunken. Sie musste behandelt werden, erholte sich aber schnell. Am vergangenen Donnerstag sagte die Frau als Zeugin vor Gericht aus. „Ich habe einen Schluck genommen und sofort gemerkt, dass etwas nicht stimmt“, wird sie im Bericht der Kölnischen Rundschau zitiert.

Die Zeugin wusste von einer vorangegangenen Schwangerschaft, dass die Glukose-Lösung sehr süß schmeckt. Die Arzthelferin habe sie dazu bewegen wollen, die restliche Lösung zu trinken, was diese jedoch ablehnte. Wenige Minuten später habe sie ein Taubheitsgefühl auf der Zunge wahrgenommen, dann habe sie keine Luft mehr bekommen erlitten, zitiert sie die Kölnische Rundschau. Sie habe wiederholt gewarnt, man solle das Mittel keiner weiteren Patientin verabreichen, sei aber nur belächelt worden, heißt es im Bericht weiter. Ihr Ehemann sagte laut Bericht aus, dass er in der Apotheke vorsprechen wollte, aber in der Sache nicht angehört worden sei. Erst zwei Tage später erfuhr die Frau von der Kriminalpolizei, dass sie mit ihrem Verdacht richtig lag.

Notarzt als Zeuge

Als Zeuge vernommener wurden weiterhin der Notarzt, der seinerzeit vom Krankenhaus als Reanimationsexperte für das spätere Opfer angefordert worden war. „Wenn wir gewusst hätten, dass eine Lidocain-Intoxikation vorgelegen hätte, dann hätte man spezielles Verfahren zur Rettung einleiten können“, zitiert ihn die Kölnische Rundschau. Ob die 28-Jährige und ihr Kind nach Verabreichung einer Fettlösung überlebt hätten, könne er aber nicht sagen.

Zu dieser Frage wurde der Befund des toxikologischen Gutachtens in den Prozess eingebracht. Laut der Sachverständigen der Rechtsmedizin liegt das Verteilungsvolumen einer therapeutischen Dosis im menschlichen Körper bei 1 bis 5 mg/l Blut; ab 5 mg träten erste Vergiftungserscheinungen auf, Todesfälle seien ab 10 mg in der wissenschaftlichen Literatur dokumentiert. In diesem Fall habe die Konzentration bei 310 mg/l gelegen, zitiert die Kölnische Rundschau aus der Beweisaufnahme. Aus Sicht der Sachverständigen hätte daher auch die Gabe einer Fettlösung als Behandlung der Vergiftung nicht mehr geholfen.

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