AOK-Rabattverträge

Gesundheitsministerium schweigt

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird zu den laufenden Verfahren um die AOK-Rabattverträge zunächst keine Stellung beziehen: „Grundsätzlich äußert sich das BMG nicht zu laufenden Rechtsstreitigkeiten“, erklärte Silke Baumann (SPD) vom Ministerium auf einer Fachkonferenz zum „Apothekenmarkt 2008“. Damit wies sie entsprechende Forderungen der AOK und des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) nach einer Klarstellung zurück.

Seit Monaten erklären sich Vergabekammern und Sozialgerichte abwechselnd für zuständig und liefern gegensätzliche Beschlüsse. Diese „abstruse Situation darf es nach juristischen Grundsätzen gar nicht geben, doch wir erkennen die Hoheit deutscher Gerichte an“, so Baumann. Im Extremfall könnten Hersteller und die AOK in beiden so genannten Instanzenzügen bis zur letzten Instanz klagen. Sollte auch dann noch Uneinigkeit über die Rabattverträge oder die Zuständigkeit bestehen, könne der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes angerufen werden, erklärte Baumann. Der Senat mit Sitz in Karlsruhe soll die Einheitlichkeit der Rechtssprechung garantieren.

Baumann selbst hält offenbar die Sozialgerichte für die richtige Adresse: Bei der Auslegung der Gesetze müssten sich „die Richter fragen, was der Gesetzgeber wollte“. Die Absicht ließe sich unter anderem daran erkennen, dass der Gesetzgeber zuletzt den Paragraphen 69 SGB V geändert habe und darin eindeutig auf die Sozialgerichte verweise, argumentierte Baumann.

Wegen des andauernden Rechtsstreits konnte die verhandlungsführende AOK Baden-Württemberg bislang zu den meisten Wirkstoffen keine Verträge abschließen. Für mehr als 22 Wirkstoffe sind zum Jahreswechsel wie geplant neue Verträge in Kraft getreten.

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