Berlin - Krankenkassen müssen Dumpingpreise akzeptieren. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) bestätigt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor; die Vergabekammer des Bundes hatte im April erklärt, dass Angebote bei einer Ausschreibung nur dann abgelehnt werden müssen, wenn die Preise in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen und zu erwarten ist, dass der Bieter seine Pflichten nicht erfüllen könne. AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann ist über die neuerliche Entscheidung zugunsten des Herstellers entsetzt.
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