Stammzellengesetz

Forscher fordern Freiheit

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Das deutsche Stammzellengesetz muss nach Ansicht von Medizinern weiter gelockert werden, damit die Forschung auf diesem Gebiet nicht den internationalen Anschluss verliert. Jürgen Hescheler, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Stammzellforschung (GSZ), bekräftigte eine seit Jahren bestehende Forderung zur freien Arbeit mit embryonalen Stammzellen.

Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Stichtagsregelung. Danach dürfen von den Forschern nur embryonale Stammzellen genutzt werden, die aus dem Ausland importiert und vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Hescheler wies darauf hin, dass diese Zellen oft verunreinigt oder defekt seien. „Die Stichtagsregelung sollte komplett aufgehoben werden“, sagte er mit Blick auf die Stammzellenforschung im Ausland, die rasant vorangehe und nicht so eingeschränkt sei.

Mit der Stichtagsregelung wird sich der Bundestag voraussichtlich im Herbst beschäftigen. Die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Regenerative Medizin, Ulrike Schwemmer, beklagte indes, dass Politiker über etwas entscheiden müssten, von dem sie nur in ganz begrenztem Umfang etwas verstünden.

Die Mediziner erhoffen sich von der Arbeit mit embryonalen und adulten Stammzellen, irgendwann einmal Krankheiten wie Diabetes, Arthrose oder Demenz heilen zu können. Bereits heute können Blutstammzellen verwendet werden, um beispielsweise an Leukämie erkrankten Kindern zu helfen.

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