Verteilt auf mehrere Jahre

Finanzkommission: So soll das Fixum steigen

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Berlin -

Die Finanzkommission Gesundheit sieht in ihrem Bericht für Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bei den Apotheken zwar vorerst keine weiteren Sparmaßnahmen vor. Dafür soll die im Koalitionsvertrag versprochene Anhebung des Fixums auf mehrere Jahre gestreckt werden. Was das konkret bedeutet, erklärt der Vorsitzende der Kommission, Professor Dr. Wolfgang Greiner, gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Laut Finanzkommission würde die Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro zu jährlichen Mehrausgaben von 830 Millionen Euro führen. Würde man die Erhöhung auf 2027 vorziehen, wie Greiner es formuliert, würden diese zusätzlichen Kosten sofort in vollem Umfang fällig. Bis 2031 kämen damit rein rechnerisch 4,15 Milliarden Euro zusammen.

Um die zusätzliche Belastung für die Kassen abzufedern, schlagen die Beraterinnen und Berater vor, die Erhöhung auf einen Zeitraum von fünf Jahren zu strecken: In den Jahren 2027 bis 2029 soll das Plus beim Fixum auf Höhe der Grundlohnrate abzüglich eines Abschlags um einen 1 Prozentpunkt begrenzt werden. Danach soll das Fixum maximal um die Grundlohnrate erhöht werden, bis es im Jahr 2031 schließlich die zugesagten 9,50 Euro erreicht. „Wir setzen eine ungefähre jährliche Steigerung von circa 3 Prozent an für 2027 bis 2030“, erklärt Greiner.

Damit sehen die einzelnen Fixumsschritte wie folgt aus:

  • 2027: Fixum bei 8,65 Euro – Mehrausgaben: circa 210 Millionen Euro
  • 2028: Fixum bei 8,89 Euro – Mehrausgaben: circa 390 Millionen Euro
  • 2029: Fixum bei 9,12 Euro – Mehrausgaben: circa 557 Millionen Euro
  • 2030: Fixum bei 9,41 Euro – Mehrausgaben: circa 763 Millionen Euro
  • 2031: Fixum bei 9,50 Euro – Mehrausgaben: circa 830 Millionen Euro

Greiner weist darauf hin, dass man die Mehrausgaben im Bericht nirgendwo ausgewiesen habe. Vielmehr habe man das höhere Fixum in den GKV-Ausgaben bereits eingepreist, so der Inhaber des Lehrstuhls für „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“ an der Universität Bielefeld. „Im Bericht selbst sprechen wir bei dem Vorschlag also immer nur von Einsparungen durch die Differenz der stufenweisen Anhebung zu den 830 Millionen Euro.“

Danach ergeben sich folgende Einsparungen, die den Apotheken durch die Verschiebung abverlangt würden:

  • 2027: 85 Cent weniger je Packung – Einsparung: circa 620 Millionen Euro
  • 2028: 61 Cent weniger je Packung – Einsparung: circa 440 Millionen Euro
  • 2029: 38 Cent weniger je Packung – Einsparung: circa 273 Millionen Euro
  • 2030: 9 Cent weniger je Packung – Einsparung: circa 67 Millionen Euro
  • 2031: 0 Cent weniger je Packung – Einsparung: 0 Millionen Euro

In Summe würden die Apotheken also durch die Verschiebung einen Sparbeitrag von 1,4 Milliarden Euro im Vergleich zur sofortigen Anhebung leisten. Nicht berücksichtigt ist dabei, dass über die Verhandlungslösung schon ab 2028 eine weitere Dynamisierung des Fixums erreicht werden hätte können.

Auflösung des pDL-Topfs

Zusätzlich schlägt die Finanzkommission vor, die bestehenden Rücklagen für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) aufzulösen und das Geld an den Gesundheitsfonds zu überweisen. Dass dies in einem politischen Deal gegen eine sofortige Erhöhung des Fixums genutzt werden könnte, ist unwahrscheinlich: „Anhand dieser ausgewiesenen Mehrausgaben wären die 550 bis 600 Millionen Euro aus dem pDL Topf schon wohl Ende 2028 komplett aufgebraucht“, verdeutlicht Greiner.

Kein Sprung beim Fixum

Laut Finanzkommission wäre ein Sprung beim Fixum auch nicht zu rechtfertigen: „Die politisch angestrebte Anhebung entspricht einer Steigerung von etwa 13,8 Prozent und läge damit weit oberhalb der von der Kommission empfohlenen Begrenzung der Vergütungsanstiege“, heißt es im Bericht. „In einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem ist es grundsätzlich geboten, Vergütungsanpassungen verschiedener Leistungserbringergruppen in einem ausgewogenen Verhältnis zur allgemeinen Kostenentwicklung und zur Einnahmeentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zu gestalten.“

„Eine stufenweise Anhebung ist geboten, um den Beitragssatz stabil zu halten und die Ausgaben nicht auf einen Schlag überproportional zu erhöhen, sondern die Ausgabenlasten auf mehrere Jahre zu strecken“, so die Expertinnen und Experten weiter. „Zudem würde die jährliche Erhöhung gemäß der bereichsübergreifenden Empfehlung zur Begrenzung der Vergütungsanstiege auf Höhe der Grundlohnrate (abzüglich 1 Prozentpunkt Abschlag bis 2029) erfolgen und damit eine Gleichbehandlung der Apotheken mit anderen Leistungserbringern gewährleisten. Eine solche Orientierung an der allgemeinen Vergütungsentwicklung trägt dazu bei, die Lasten steigender Gesundheitsausgaben fair zwischen verschiedenen Leistungserbringergruppen und der Versichertengemeinschaft zu verteilen.“

Mittelfristig empfehle man auch im Apothekenbereich die Erstellung eines Kostenindizes durch eine unabhängigen Institution, etwa das Statistische Bundesamt, um künftige Anpassungen der Apothekenvergütung anhand der Kostenentwicklung der Apotheken beziehungsweise der Einnahmen der GKV zu begrenzen. Bereits heute seien Wirtschafts- und Gesundheitsministerium ermächtigt, den Festzuschlag durch Rechtsverordnung entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen.

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