Finanzausgleich

DAK: Hochrisikopool für extrem teure Krankheiten

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Die Finanzaufsicht über alle Krankenkassen soll nach den Vorstellungen der DAK-Gesundheit künftig beim Bundesversicherungsamt gebündelt werden. Die Landesaufsichten sollten nur noch die Umsetzung der vertraglichen Regelungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern überwachen. Das geht aus einem Positionspapier des Verwaltungsrates der gesetzlichen Krankenkasse zur Bundestagswahl 2017 hervor.

Die Kasse schlägt zudem die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor. Auch die Arbeitgeber müssten ihren Beitrag zu den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen beitragen, nicht nur die Arbeitnehmer. Zur Zeit teilen sich beide Seiten den Basisbeitrag von 14,6 Prozent. Den Zusatzbeitrag, den die Kassen individuell erheben können, bezahlen nur die Kassenmitglieder. Künftig müsse auch der Gesamtbeitragssatz wieder von die Krankenkassen festgelegt werden.

Zudem verlangt die DAK einen sogenannten „Hochrisikopool“ für extrem teure Erkrankungen. Über diesen Pool sollten künftig Krankheiten mit Kosten von mehr als 100.000 Euro zwischen den Kassen ausgeglichen werden.

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