DocMorris-Verfahren

EuGH kann Umsetzungsfrist festlegen

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In den kommenden Monaten wird sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Sachen DocMorris-Apotheke beschäftigen. In der Branche wird zunehmend über die möglichen Auswirkungen des für Ende 2008/Anfang 2009 erwarteten Urteils diskutiert. Kettenbetreiber stehen in den Startlöchern, um in Erwartung eines Ausgangs in ihrem Sinne so schnell wie möglich mit dem Aufbau eines eigenen Filialnetzes zu beginnen. Doch abgesehen vom Ausgang des Verfahrens könnte auch eine mögliche Fristsetzung durch die EU-Richter so manchen Expansionsplan platzen lassen.

Normalerweise gelten Urteile des EuGH ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden EU-Rechtsvorschrift. Da im DocMorris-Fall das deutsche Fremdbesitzverbot durch das saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit - die bereits im EG-Vertrag von 1957 verankert ist - ausgelegt wird, könnte ein entsprechendes Urteil des EuGH theoretisch sogar 50 Jahre zurückwirkend in Kraft treten.

Allerdings sind in bestimmten Fällen zeitliche Beschränkungen für Urteile des EuGH möglich, so ein Experte gegenüber APOTHEKE ADHOC. Zu den Voraussetzungen gehöre der Vertrauensschutz für die Mitgliedsstaaten, beispielsweise für den Fall, dass neuere Entwicklungen überhaupt erst zu den Verfahren geführt haben. Kommen die EU-Richter in ihrer Folgenabschätzung zu dem Schluss, dass ihr Urteil massive Auswirkungen auf den betroffenen Mitgliedsstaat hat, werden nach Angabe des Sprechers "sehr hohe Maßstäbe an die Fristsetzung" für die Auslegung gestellt.

Die Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme den EuGH ersucht, im Falle eines entsprechenden Urteils eine Übergangsfrist einzuräumen, um eine „unkontrollierte Liberalisierung“ zu verhindern. Tatsächlich haben nach DocMorris auch andere Kapitalgesellschaften wie die Kosmas GmbH beim saarländischen Gesundheitsministerium bereits eine Betriebserlaubnis beantragt. In ihrer Stellungnahme verteidigt die Regierung das bestehende System.

Umfassende Informationen zum EuGH-Prozess sowie den Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission finden Sie im aktuellen APOTHEKE ADHOC Dossier „SHOWDOWN IN LUXEMBURG“.
Weitere Informationen: www.apotheke-adhoc.de/index.php

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