Vertragsverletzungsverfahren

EU-Kommission fragt nach Apothekenpflicht

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Berlin -

Auf Deutschland kommt möglicherweise ein neues Vertragsverletzungsverfahren zu. Die EU-Kommission interessiert sich für die Apothekenpflicht von OTC-Medikamenten. Nach Angaben der Brüsseler Behörde hatte sich ein Vertreter mehrerer Drogerieketten beschwert. Diese haben im Ausland Arzneimittel als Eigenmarke im Sortiment, die sie in ihren deutschen Filialen aufgrund der Apothekenpflicht nicht verkaufen dürfen.

 

Offenbar hatte sich Vertreter der Einzelhändler mehrfach beim Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht um die Entlassung der Produkte in den freien Handel bemüht. In ihrer Beschwerde monierten die Ketten daher nicht nur die generelle Apothekenpflicht für Arzneimittel an sich, sondern auch, dass es kein rationales und nachvollziehbares Verfahren für die Freigabe gebe. Der Sachverständigenausschuss habe bislang alle Anträge abgelehnt, seine Entscheidung aber nie begründet.

Die EU-Kommission will jetzt von der Bundesregierung wissen, an welche Fristen das Verfahren gebunden ist und nach welchen Kriterien entschieden wird. Außerdem erkundigt sich die Generaldirektionen „Unternehmen und Industrie“ nach möglichen Rechtswegen gegen einen ablehnenden Bescheid. Ist die Antwort aus Berlin nicht überzeugend, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Anders als der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht tagen die Experten für zur Apothekenpflicht nur in unregelmäßigen Abständen. Das letzte Mal wurde im September 2009 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn über den Verkaufsstatus mehrerer Produkte diskutiert. Damals sprachen sich die Experten unter anderem gegen eine Entlassung von Acetylcystein (ACC) und Simeticon/Dimeticon aus. Den Antrag auf Freigabe des Hustenlösers hatte der Pharma-Dienstleister Diapharm gestellt – in wessen Auftrag, war nicht bekannt.

 

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