Generikaaustausch

DAV/GKV widersprechen BMG/AOK

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Austauschen oder nicht? Diese Frage verunsichert derzeit viele Apotheker. Die AOK pocht nachdrücklich auf die Einhaltung der Rabattverträge und erhält dabei wiederholt Rückendeckung vom Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die Hersteller warnen Apotheker dagegen vor einem unberechtigten Off-Label-Use ihrer Präparate und weisen jedwede Haftung von sich. Weil die Auslegung des Begriffs „gleicher Indikationsbereich“ im Sozialgesetzbuchs umstritten ist, müssen der Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Rahmenvertrag für Klarheit sorgen.

Vieles deutet darauf hin, dass sich die Verhandlungspartner auf eine restriktive Auslegung einigen werden. Substituiert werden darf demnach nur, wenn das Austauscharzneimittel alle Indikationen des verordneten Medikamentes abdeckt. Sowohl der GKV-Spitzenverband als auch der DAV lehnen eine weite Fassung des Begriffs ab. „Wenn die Indikationen nicht deckungsgleich sind, darf nicht ausgetauscht werden“, sagte ein DAV-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.

„Wir sehen das schon etwas differenzierter als das BMG“, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber APOTHEKE ADHOC. Nach derzeitiger Rechtslage sei eine Substitution außerhalb der Indikation nicht zulässig. „Und es gibt keine rechtliche Grundlage, einen Hersteller zu zwingen, sein Präparat für weitere Indikationen zuzulassen.“ Laut AOK und BMG muss ausgetauscht werden, wenn eine einzige Indikation übereinstimmt.

Der GKV-Sprecherin zufolge wäre ein Klarstellung mit der AMG-Novelle möglich gewesen: „Wenn das Gesundheitsministerium Aut idem weiterentwickeln möchte, hätte man über eine Gesetzesänderung nachdenken können. Aber das wurde nicht gemacht.“ Stattdessen schiebe der Gesetzgeber den Schwarzen Peter jetzt der Selbstverwaltung zu. GKV-Spitzenverband und DAV verhandeln derzeit über den Rahmenvertrag. Die nächsten Gespräche finden am kommenden Mittwoch statt.

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