Datenskandal

Transparency verdächtigt ABDA

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Berlin -

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat im Spionagefall beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) ihren Schuldigen gefunden. Während Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Apotheker nicht unter Generalverdacht stellen will, beschuldigt Transparency die ABDA. Der Verdacht des Datenlecks sei entstanden, da die Apothekerlobby offensichtlich jahrelang über exzellente interne Informationen aus dem Politikbetrieb verfügt habe, so die Vorsitzende Professor Dr. Edda Müller.

Transparency fordert, die Apothekervertretung in der Jägerstraße genau zu untersuchen: „Bei der ABDA muss jetzt jeder Stein umgedreht werden“, so Müller. Die Organisation sei offensichtlich der jahrelange Nutzer der Informationen gewesen. Sie hätte laut Transparency erkennen müssen, dass die Unterlagen nur widerrechtlich beschafft werden konnten.

„Redliche Lobbyisten verwenden keine unredlich erworbenen Informationen und auch nicht solche, die ihnen gesteckt werden“, so Müller. Der Fall zeige, zu welchen Mitteln manche Lobbyisten zu greifen bereit seien. Erstmals werde der Verdacht einer direkten Verknüpfung von Lobbyismus und Kriminalität offenbart.

Die ABDA hatte sich zuvor von den Ermittlungen distanziert. Es sei nicht bekannt, gegen wen sich das Verfahren richte, sagte ein Sprecher. Der Dachverband hatte der Staatsanwaltschaft angeboten, bei der Aufklärung zu helfen.

Derzeit wird der Verdacht durch die Staatsanwaltschaft Berlin geprüft. Einem früheren IT-Mitarbeiter des BMG wird vorgeworfen, interne Unterlagen aus dem Ministerium gegen Geld weitergegeben zu haben. Im November waren deshalb die Räume des BMG, des Informatikers sowie eines weiteren Verdächtigen untersucht worden.

Auch das BMG muss der Organisation zufolge seine Schutzmaßnahmen im IT-Bereich hinterfragen: „Auf der einen Seite ist man zurückhaltend bei der Informationsfreiheit gegenüber den Bürgern und auf der anderen Seite bietet man anscheinend den Lobbyisten eine offene Flanke, wenn es um geheimhaltungsbedürftige Dokumente geht“, so Müller.

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