Langwirksame Insulinanaloga

BMG verteidigt Mehrwertverträge

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In der Auseinandersetzung um den Ausschluss langwirksamer Insulinanaloga aus der Erstattung hat sich das BMG nun hinter die Mehrwertverträge gestellt, die der Lantus-Hersteller Sanofi-Aventis mittlerweile mit mehr als 100 Kassen geschlossen hat. Das Ministerium weist damit die Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zurück, wonach eine Kasse keine anderen Maßstäbe für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit anlegen darf als der G-BA.

„Es ist Sache der einzelnen Krankenkassen, im Rahmen von Verträgen mit pharmazeutischen Unternehmen für den Ausgleich der Mehrkosten zu sorgen und damit die Wirtschaftlichkeit der Behandlung sicherzustellen“, schreibt das BMG nun in einem Brief an den G-BA. Zuvor hatte der G-BA die Mehrwertverträge in Frage gestellt - auf Anfrage des BMG.

Der G-BA hatte sich auf sein „klassisches“ Verständnis des Wirtschaftlichkeitsgebots bezogen, das nur auf die Preisunterschiede abhebt. Wenn der G-BA in der Arzneimittel-Richtlinie die Unwirtschaftlichkeit eines Arzneimittels feststelle, könne eine Krankenkasse nicht unter Anlegung anderer Maßstäbe die Wirtschaftlichkeit wieder als gegeben beurteilen, hieß es in der Stellungnahme.

Der G-BA beurteilt die Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln bei vergleichbarem Nutzen grundsätzlich anhand des Apothekeneinkaufspreises. Da der Preis der langwirksamen Insuline Glargin (Lantus, Sanofi-Aventis) und Detemir (Levemir, Novo Nordisk) über dem von NPH-Insulin liegt, hatte der G-BA im März beschlossen, dass die Kassen die Analoga künftig nicht mehr erstatten müssen, solange sie teurer sind als Humaninsulin.

Sanofi-Aventis ist hingegen davon überzeugt, dass eine Therapie mit Lantus trotz des höheren Preises insgesamt nicht teurer ist als eine Behandlung mit herkömmlichem Insulin. Auf dieser Rechnung beruhen die bereits geschlossenen Mehrwertverträge. Offenbar teilt auch das BMG die Ansicht und hatte den G-BA deshalb aufgefordert, bei seiner Bewertung die Gesamttherapiekosten und nicht nur den Preis zu berücksichtigen.

Beanstandet hat das BMG den G-BA-Beschluss trotz der Einwände nicht. Langwirksame Insulinanaloga dürften daher in Kürze aus dem Leistungskatalog herausfallen. Kassen ohne Vertrag mit den Herstellern dürfen diese Präparate dann nicht mehr erstatten.

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