AMG-Novelle

BMG verschiebt Bundes-Apothekerordnung

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Berlin -

Eine Neudefinition des „Apothekers“ in der Bundes-Apothekerordnung (BApO) wird es so schnell nicht geben. Der Bundesrat hatte Ende März beschlossen, dass die Definition des Apothekerberufes an die heutigen Anforderungen angepasst werden soll. Dem Vernehmen nach will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Aktualisierung zwar prüfen. In seiner Gegenäußerung zum Bundesratsbeschluss hat das BMG allerdings angekündigt, dies nicht in der AMG-Novelle unterzubringen. Dafür sei die Zeit zu knapp.

 

In der geltenden Fassung der BApO heißt es, der Apothekerberuf werde ausgeübt, wenn unter der Berufsbezeichnung „Apotheker“ pharmazeutische Tätigkeiten verrichtet würden. Dies umfasst die Entwicklung, Herstellung, Prüfung oder Abgabe von Arzneimitteln.

In dieser Definition werde der Bezug zum Arzneimittel als Gut besonderer Art nicht ausreichend deutlich, stellte der Bundesrat Ende März fest. Die Verantwortung als Arzneimittelexperte werde schon länger nicht mehr ausschließlich in der öffentlichen Apotheke wahrgenommen. So seien Apotheker beispielsweise auch in Behörden, im öffentlichen Gesundheitswesen oder der Industrie tätig. Fertigarzneimittel würden heute fast ausschließlich industriell produziert; auch dabei seien Apotheker beteiligt.

Die Gegenäußerung der Bundesregierung wird noch in dieser Woche vom Bundeskabinett besprochen. Sie dient im weiteren parlamentarischen Verfahren als Stellungnahme der Bundesregierung auf den Bundesratsbeschluss.

 

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