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Versandhandel

BGH hebt DocMorris-Urteil auf

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag im Rechtsstreit zwischen DocMorris und dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) die vorinstanzliche Entscheidung aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Zulässigkeit des von DocMorris betriebenen Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müsse nochmals überprüft werden, teilte der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Gerichtes mit.

In der Vorinstanz hatte das Kammergericht der Unterlassungsklage des VSW gegen den Versandhandel und die Werbung von DocMorris mit der Begründung stattgegeben, der in der Zeit bis 2001 betriebene Versandhandel sei nach damals geltendem Recht unzulässig gewesen und auch nach der Freigabe des Versandhandels im Jahr 2004 unter bestimmten Bedingungen verboten. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die niederländischen Sicherheitsstandards mit den deutschen Vorschriften vergleichbar sind.

Das Kammergericht hatte dagegen entscheiden, weil in den Niederlanden Versandhandel nicht von einer Präsenzapotheke aus betrieben werden muss. Der BGH hingegen verwies auf die "tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards". DocMorris habe in den Niederlanden unabhängig von der Rechtslage eine Präsenzapotheke betrieben. Davon sei auch das Bundesgesundheitsministerium im Juni 2005 ausgegangen, heißt es in der Pressemitteilung des BGH. Das Berufungsgericht müsse sich nun ebenfalls an der Frage der Präsenzapotheke orientieren und prüfen, ob DocMorris auch früher schon eine den niederländischen Vorschriften entsprechende Präsenzapotheke betrieben habe.

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