Patientensicherheit

BÄK zählt 2252 Behandlungsfehler

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Berlin -

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im vergangenen Jahr 2252 Behandlungsfehler von Ärzten registriert. Diese führten in 1854 Fällen zu einem Anspruch des Patienten auf Entschädigung, wie die BÄK mitteilte. Insgesamt seien 7751 Entscheidungen in Streitfällen zwischen Patienten und Arzt getroffen worden – im vergangenen Jahr waren es 7900 Fälle. Die häufigsten Diagnosen, die zu Vorwürfen der Fehlbehandlung führten, seien wie in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterarmbrüche gewesen.

Da die Fehlerquote in den zurückliegenden Jahren in etwa gleichgeblieben sei, weise dies daraufhin, dass aus den Fehlern gelernt werde, sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen.

Crusius plädierte für eine offene Fehlerkultur. Wenig hilfreich sei es, wenn Ärzte, denen ein Fehler unterlaufen ist, als Pfuscher diskreditiert werden. „Pfusch beinhaltet immer eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber den Auswirkungen des eigenen Handelns. Das kann man doch nicht allen Ernstes Ärzten vorwerfen, denen ein Fehler passiert ist“, so der Mediziner.

Crusius betonte, dass die steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen die Arbeitsintensität in Klinik und Praxen weiter erhöht. „Ärzte und Pflegekräfte arbeiten am Limit – und manchmal auch ein Stück darüber hinaus.“ Die enorme Arbeitsbelastung und der Druck, im Notfall schnell entscheiden zu müssen, seien nur einige Beispiele für die speziellen Risikokonstellationen im Gesundheitswesen.

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